Information über die
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG)
„Bornhorster Huntewiesen“ im Gebiet der kreisfreien Stadt Oldenburg (Oldb.)
und der Stadt Elsfleth im Landkreis Wesermarsch gem. § 14 Abs. 2 NNatSchG
Gemäß § 14 Abs. 2 NNatSchG wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen“ (bestehend aus Text sowie Karten) nebst Begründung in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 durch die Stadt Oldenburg bekannt gemacht, worauf hiermit hingewiesen wird.
Das Naturschutzgebiet (NSG) umfasst Flächen in der Stadt Oldenburg sowie in der Stadt Elsfleth, Landkreis Wesermarsch. Bei dem NSG handelt es sich um den Bereich östlich des nördlichen Autobahndamms der Huntebrücke der Autobahn A29 bis zum östlichen Deichfuß des Wulfsdeichs.
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt in eigener sowie, für die Flächen im Gebiet der Stadt Elsfleth, in übertragener Zuständigkeit, das Gebiet „Bornhorster Huntewiesen“ in einem förmlichen Verfahren gemäß § 22 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 14 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) durch Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 23 Absatz 1 BNatSchG als Naturschutzgebiet zur Sicherung des EU-Vogelschutzgebietes V11 „Hunteniederung“ (DE 2816-401) festzusetzen.
Der Entwurf der Verordnung einschließlich der Karten und der Begründung liegt im Technischen Rathaus der Stadt Oldenburg, Industriestr. 1 h, Zimmer 136, 26121 Oldenburg, im Kreishaus des Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15, Zimmer 305, 26919 Brake und im Rathaus der Stadt Elsfleth, Rathausplatz 1, Zimmer 7, 26931 Elsfleth während der allgemeinen Dienstzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Während des Auslegungszeitraums stehen die Unterlagen zudem auf der Website der Stadt Oldenburg zur Verfügung: www.oldenburg.de/naturschutz-beteiligung
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Dienststellen Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Oldenburg (Tel.: 0441/235-2777; E-Mail: naturschutz@stadt-oldenburg.de).
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Brake, den 10.05.2024
Landkreis Wesermarsch
Stephan Siefken
Landrat