über den

Jahresabschluss des Landkreises Wesermarsch
für das Haushaltsjahr 2022

Der Kreistag des Landkreises Wesermarsch hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den vom Rechnungsprüfungsamt zum Jahresabschluss 2022 erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Stellungnahme zum Schlussbericht zur Kenntnis genommen und folgenden Beschluss gefasst:
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  1. Gemäß § 129 Absatz 1 NKomVG wird der Jahresabschluss 2022 in Aktiva und Passiva mit 231.617.369,66 Euro festgestellt.
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  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 16.495.821,26 Euro wird gemäß § 110 Absatz 6 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 24 Absatz 4 und 24 Absatz 2 Satz 2 KomHKVO genutzt, um eine Verrechnung mit den noch vorhandenen kameralen Sollfehlbeträgen (bis 31.12.2006) in Höhe von 2.862.699,62 Euro vorzunehmen sowie darüber hinaus, um die aufgelaufenen doppischen Fehlbeträge in Gesamthöhe von 8.125.176,42 Euro abzudecken.
    Der verbleibende Überschuss in Höhe von 5.507.945,22 Euro wird gemäß § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG der Überschussrücklage zugeführt.
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  3. Dem Landrat wird Entlastung für 2022 erteilt.
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Nach § 129 Absatz 2  i. V. m. § 156 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird der Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme zum Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 in der Zeit vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 während der Dienststunden im Kreishaus –  Zimmer 409 – in 26919 Brake, Poggenburger Straße 15, öffentlich ausgelegt.

Brake, den 24.06.2024

Stephan Siefken
Landrat