Erstmals finden alle Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt in Brake statt
Das Team vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Wesermarsch wird für das Schuljahr 2025/2026 alle Kinder zur Einschulungsuntersuchung in das Gesundheitsamt Brake einladen. Los geht‘s bereits im September. Untersuchungspflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober eines Jahres und dem 1. Oktober des Folgejahres sechs Jahre alt und somit schulpflichtig werden. Die Eltern erhalten entsprechende Termine mit der Post.
„Mit dem Einladungsschreiben geben wir auch bekannt, welche Unterlagen benötigt werden“, kündigt Amtsärztin Dr. med. Christina Matzigkeit an. Die Untersuchungen finden im Gesundheitsamt im gesamten Schuljahr vor der Einschulung statt. Organisatorisch heißt das: Die älteren Kinder werden in einer ersten Welle eingeladen, anschließend folgen die jüngeren Kinder bis kurz vor den Sommerferien. „So kann es passieren, dass ein Kind noch keine Einladung erhalten hat, obwohl seine Freunde aus dem Kindergarten bereits untersucht wurden. Das ist jedoch kein Anlass zur Besorgnis“, beruhigt die Amtsärztin: „Alle Eltern werden rechtzeitig per Post eine Einladung erhalten.“
So genannte „Flexi-Kinder“, also all jene, die im Jahr 2025 zwischen dem 2. Juli und 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag feiern, werden vorzugsweise im Frühjahr 2025 einbestellt. „Damit ist gewährleistet, dass die Eltern bis zum Stichtag am 1. Mai ihre Entscheidung über einen möglichen Aufschub des Schulbesuchs ins nächste Jahr treffen können“, erläutert Amtsärztin Dr. Silke Sell.
Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand und den Entwicklungsstand eines Kindes einzuschätzen. Sie ersetzt jedoch nicht die U9 durch den Kinderarzt, welche zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat stattfindet.
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Abschnitte und wird von einer medizinischen Fachangestellten sowie einer Amtsärztin durchgeführt. Sie dauert mindestens eine Stunde und wird mit einem speziell für die Einschulung entwickelten Untersuchungsverfahren durchgeführt. So werden neben dem Seh- und Hörvermögen beispielsweise auch motorische Fähigkeiten betrachtet.
Die Ergebnisse werden mit den Eltern vor Ort im Anschluss besprochen. „In dem Gespräch erörtern wir gemeinsam mit den Eltern, ob und wenn ja welche Unterstützung ratsam ist, um einen guten Schulstart zu ermöglichen“, sagt Dr. med. Christina Matzigkeit. Im Anschluss wird für die Schule ein schulärztliches Gutachten erstellt, dessen Kopie auch die Eltern erhalten.