Artenschutz: Arbeiten im Naturschutzgebiet „Holler- und Wittemoor“ vor der Umsetzung

Wesermarsch/Berne und Oldenburg/Hude Zusammen mit lokalen Akteuren setzt sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vielerorts für den Schutz der seltenen Schlingnatter ein. Im Naturschutzgebiet „Holler- und Wittemoor“ bei Hude werden deshalb in den kommenden Wochen Gehölze entfernt, um einen lichten, strukturreichen Lebensraum entlang eines Moordammes zu schaffen. Gleich zwei Untere Naturschutzbehörden unterstützen die Maßnahme, da die Landkreisgrenze zwischen Oldenburg und der Wesermarsch mitten durch das Naturschutzgebiet verläuft.

Große Maschinen im Naturschutzgebiet? Da muss doch etwas faul sein!, werden sich vielleicht bald Besucherinnen und Besucher im „Holler- und Wittemoor“ denken. Doch hier geht alles mit rechten Dingen zu. Der Baggereinsatz ist Teil einer Naturschutzmaßnahme. Hier lebt nämlich die seltene Schlingnatter, die EU-weit unter Schutz steht. Gut getarnt und oft versteckt ist die kleine harmlose Würgeschlange allerdings nur selten zu Gesicht zu bekommen. „Die Schlingnatter sonnt sich gerne an alten Moordämmen und geht dort auf die Jagd, zum Beispiel nach Eidechsen und Mäusen“, erzählt Thomas Kutter, Projektkoordinator beim NLWKN Hannover. „Hier am Hauptweg im Holler- und Wittemoor ist dieser geeignete Bereich leider immer schmaler geworden, weil Birken, Kulturheidelbeere und Spätblühende Traubenkirsche sich ausbreiten“, so Kutter.

Enge Abstimmung – maximale Rücksichtnahme

Da hilft nun nur noch der Bagger, um den Gehölzen entgegen zu wirken. Bei den Arbeiten wird dabei darauf geachtet, dass nicht ins Moor hineingefahren, sondern vom Weg aus gearbeitet wird – und so möglichst wenig Schaden an den wertvollen Moorflächen entsteht. „Die Umsetzung findet in einer Zeit statt, in der die Brutphase der Vögel bereits vorbei, die Schlingnatter aber noch aktiv ist“, erklärt Britta Belkin von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oldenburg. „Das hat den Vorteil, dass wir die Schlingnatter nicht im Winterquartier erwischen und sie in die Randbereiche fliehen kann, wenn sie die Erschütterung der Maschinen spürt.“ Die Maßnahme wird zusätzlich von einem vom NLWKN beauftragten Reptilien-Experten begleitet und dauert nur wenige Tage. Finanziert wird sie durch das EU-geförderte Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“, das in Niedersachsen durch den NLWKN umgesetzt wird.

Das „Holler- und Wittemoor“ ist ein besonderes Gebiet, das seit 1988 unter Naturschutz steht. „Es ist der Rest eines ehemaligen Randhochmoores, das in der
Vergangenheit durch Abtorfung und Entwässerung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Trotzdem bietet es aktuell immer noch hochmoortypischen Arten und
Lebensgemeinschaften einen wichtigen Rückzugsraum in unserer heutigen Kulturlandschaft. Mit dieser Maßnahme leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer geschützten Art“, stellt Anna Wiersbinski von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch fest. Das gesamte Gebiet befindet sich im Eigentum der Domänenverwaltung, also im Landeseigentum.

Foto: Ulrich Schulte

Der lichte Randbereich des Hauptweges im Holler- und Wittemoor soll verbreitert werden, damit die Schlingnatter einen größeren, geeigneten Lebensraum zur Verfügung hat.

Foto: Thomas Kutter

Gefährdet, aber keine Gefahr: Die seltene Schlingnatter ist ungiftig und lebt sehr versteckt.

Foto: Leonie Braasch

Im Randbereich des Hauptweges wachsen bereits Pfeifengras und Besenheide, hier kann sich die Schlingnatter gut entlang schlängeln. Die kleinen vorhandenen Gewässer sollen ebenfalls wieder mehr Licht bekommen.

Hintergrund zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“

Das Projekt setzt zwischen 2016 bis 2026 Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in fast ganz Niedersachsen und weiten Teilen Nordrhein-Westfalens um. Die beiden Bundesländer finanzieren 40 % des IP LIFE, die anderen 60 % werden durch die Europäische Kommission gefördert. Im Fokus stehen neben der Schlingnatter und weiteren gefährdeten Arten wie Kreuz- und Knoblauchkröte auch nährstoffarme Lebensräume. Beispiele hierfür sind Borstgrasrasen und Binnendünen. In Niedersachsen wird das Projekt durch den NLWKN umgesetzt.

Kontakt:

      • Untere Naturschutzbehörde Landkreis Wesermarsch
        Anna Wiersbinski
        Telefon: +49 4401 927-369
        E-Mail: anna.wiersbinski@wesermarsch.de
      • Untere Naturschutzbehörde Landkreis Oldenburg
        Britta Belkin
        Tel: 04431 85 362
        E-Mail: Britta.Belkin@oldenburg-kreis.de
      • NLWKN, IP LIFE „Atlantische Sandlandschaften“
        Thomas Kutter
        Tel: 0511/3034-3352
        E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de