Wohnraumförderung
Poggenburger Straße 7, 26919 Brake
Mo. - Do. 08:30 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung des Landkreises umfasst verschiedene Aufgaben und Maßnahmen, die darauf abzielen, den Wohnungsbau zu unterstützen und die Wohnraumsituation zu verbessern.
Wohnberechtigungsschein
Zuständig für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines ist die kreisfreie Stadt oder der Landkreis, in deren Gebiet die antragstellende Person wohnt innerhalb Niedersachsens.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen zur Erteilung
Wohnraumversorgungskonzept
Eine stetig wandelnde Gesellschaft, ein verändertes Mobilitätsverhalten sowie die dynamisierten Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt und in der Baulandentwicklung lassen die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem und vor allem bezahlbarem Wohnraum zu einer großen Herausforderung werden. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung in seiner Funktion als Wohnraumförderstelle für acht der neun kreisangehörigen Kommunen (Ausnahme: Stadt Nordenham) erstmals 2016 ein Wohnraumversorgungskonzept aufgestellt, welches in diesem Jahr fortgeschrieben wurde.
Das Wohnraumversorgungskonzept dient als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Errichtung von gefördertem Mietwohnungsbau. Mit dem Wohnraumversorgungskonzept soll eine zukunftsgerichtete und erfolgreiche Wohnstandortentwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und Prognosen gewährleistet werden. Das Wohnraumversorgungskonzept enthält ausschließlich Empfehlungen für alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt des Landkreises Wesermarsch. Der Landkreis Stade unterstützt diese gerne bei Ihren Aktivitäten zur Bereitstellung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum, um den aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt begegnen zu können.
Das Konzept kann unter den hier aufgeführten Downloads eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.
Download
Stand: 22.11.2024
Kontakt für Rückfragen
Wohnraumförderstelle
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- Frau Anika Schröder
Mail: anika.schroeder@wesermarsch.de
Tel. 04401 927-297 - Herr Patrick Notzon
Mail: patrick.notzon@wesermarsch.de
Tel. 04401 927-225
- Frau Anika Schröder
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