Untere Naturschutzbehörde mahnt: Abstand von Nestern halten
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises warnt vor dem vermehrten Auftreten des Eichenprozessionsspinners in der Wesermarsch. Die Raupen können bis zu fünf Zentimeter lang werden und durch das Nesselgift ihrer „Brennhaare“ bei einer Berührung für Menschen und Tiere eine ernsthafte Gefahr darstellen. Wer Raupen oder Nester im öffentlichen Raum sichtet, sollte mindestens 20 Meter Abstand halten und das zuständige Ordnungsamt der betreffenden Kommune informieren.
Eichenprozessionsspinner befallen – wie der Name sagt – vorwiegend Eichen. Dort kommen sie in großen Ansammlungen vor und ernähren sich von den Blättern. Im Juli sind die Raupen am aktivsten und bilden ihre Gespinstnester. Je nach Witterung schlüpfen die Nachtfalter in den August-Wochen. Damit ist die Gefahr im Bereich der Nester jedoch noch nicht gebannt: Die verbliebenen Brennhaare können bei Berührung weiterhin Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen und durch den Wind verteilt werden.
„In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich Eichenprozessionsspinner immer weiter in Richtung Norden ausbreiten“, sagt Anna Wiersbinski von der Unteren Naturschutzbehörde. Die gesamte südliche Wesermarsch lässt sich inzwischen als Gefährdungsgebiet bezeichnen. Waren anfangs die südlichen Wesermarsch-Gemeinden wie Lemwerder und Berne betroffen, wurden jüngst Meldungen aus Elsfleth und Stadland bekannt. „Weiträumigen Abstand von den Nestern zu halten, ist das oberste Gebot“, bekräftigt Anna Wiersbinski. Die Bekämpfung von Nestern auf Privatgrundstücken liegt in der Zuständigkeit der Eigentümer. Die Beseitigung sollte grundsätzlich nur durch Fachleute vorgenommen werden. Welche Maßnahmen bei einem Nachweis von Nestern im öffentlichen Raum ergriffen werden, liegt im Ermessen der Gemeinden.
Folgende Verhaltensregeln sollten beachtet werden:
- Mindestens 20–50 Meter Abstand von betroffenen Bäumen halten.
- Nester und Raupen niemals berühren – weder direkt noch mit Gegenständen.
- Betroffene Wald-, Park- oder Straßenbereiche möglichst meiden, insbesondere bei warmem, trockenem Wetter (Haare werden dann leicht verbreitet).
- Warnschilder ernst nehmen und Absperrungen respektieren.
- Bei Aufenthalt in gefährdeten Gebieten: Haut bedeckende Kleidung tragen (lange Ärmel, lange Hosen, geschlossene Schuhe).
- Nach dem Aufenthalt Kleidung bei mind. 60°C waschen; duschen empfohlen, um eventuell haftende Haare zu entfernen.
- Befallene Bäume im öffentlichen Raum sollten dem Ordnungsamt oder Grünflächenamt der jeweiligen Kommune gemeldet werden.
- Überlassen Sie die Bekämpfung von Nestern Fachleuten!
- Kinder, ältere Menschen, Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen sind besonders gefährdet und sollten ausgewiesene Gebiete konsequent meiden.