gemäß § 21a der neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
von einer Windenergieanlage (WEA) im Windpark Achtermeer Repowering

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Der Landkreis Wesermarsch hat am 16.12.2025 der Firma Projekt Ökovest GmbH, Alexanderstraße 404b in 26127 Oldenburg einen Genehmigungsbescheid erteilt:

Anlagenstandort ist der Windpark Achtermeer Repowering in 26349 Jade

Standort der Anlage ist das folgende Flurstück:

Gemarkung

Flur

Flurstück

WEA 01 Schweiburg

6

19


Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:

Ihnen wird hiermit gemäß der §§ 4, 16 b Abs. 1  i.V.m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs zu § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung die Genehmigung zum Repowering des Windparks Achtermeer wie folgt erteilt:

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage: vom Typ Nordex N 133/4.8 4,8 MW, Rotordurchmesser 133,20m, Nabenhöhe 127,40 m und einer Gesamthöhe von 194,60 m.

Die nachstehenden und in den Anlagen enthaltenen Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Bescheides. Soweit die Nebenbestimmungen nicht besonders als Befristung, Bedingung (B) oder Vorbehalt gekennzeichnet sind, handelt es sich um Auflagen (A) im Sinne des § 36 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hinweise (H) beruhen auf geltendem Recht und sind bei der Ausführung des Vorhabens zu beachten.

Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides wird hiermit auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß §§ 4,16 Abs. 1 und 19 BImSchG sowie § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allgemeinen Hinweisen und der Begründung liegt in der Zeit vom 13.02.2026 bis zum 27.02.2026 beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 307 während folgender Dienststunden

Montag bis Donnerstag    von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag     von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake oder per E-Mail: uib@wesermarsch.de angefordert werden.


Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

Brake, 10.02.2026

Landkreis Wesermarsch

Stephan Siefken
Landrat

Download der Genehmigung


Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen (WEA) nach Nr. 1.6.3 Verfahrensart V der 4. BImSchV Windpark Achtermeer Repowering Dokument ansehen »