gemäß § 21a der neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
von einer Windenergieanlage (WEA) in Ovelgönne- Niederort

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Der Landkreis Wesermarsch hat am 07.10.2025 der Firma wpd Windenergieanlage Ovelgönne-Niederort GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen einen Änderungsgenehmigungsbescheid erteilt:

Anlagenstandort ist der Windpark Niederort wpd in 26939 Ovelgönne.

Standort der Anlage ist das folgenden Flurstück:

Gemarkung Flur Flurstück
WEA 01 Oldenbrok 10

40/2


Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:

Ihnen wird hiermit gemäß § 16 b Abs. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhanges 1 zu §1 Abs. 1 der 4. BImSchV in der zurzeit gültigen Fassung die Änderung des Genehmigungsbescheids vom 14.03.2024 wie folgt erteilt:

      • Wechsel des Anlagentyps der genehmigten Windenergieanlagen.
      • Errichtung und Betrieb von einer WEA ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von max. 123 m, einer Gesamthöhe von max. 203 m und einer Nennleistung von 5,56 MW.

Zudem werden einzelne Nebenbestimmungen in Folge des Antrags auf Änderung von Nebenbestimmungen nach § 12 Abs. 4 BImSchG geändert.

Darüber hinaus erfolgen Änderungen von Nebenbestimmungen als Abhilfe eines Widerspruchsbescheids vom 30.04.2024. Der vorliegende Bescheid gilt hinsichtlich der durch den Widerspruch angegriffenen Nebenbestimmungen insofern auch als Abhilfebescheid.

Die bisherigen Nebenbestimmungen behalten ihre Gültigkeit, sofern sie nicht durch diesen Bescheid geändert werden. Eine Neuregelung der unverändert gebliebenen Nebenbestimmungen ist mit diesem Änderungsbescheid nicht verbunden. Vielmehr beschränkt sich die Regelungswirkung dieses Bescheides auf die Änderung, Aufhebung und Neuregelung folgender Nebenbestimmungen

Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides wird hiermit auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 16 b Abs. 7, § 19 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allgemeinen Hinweisen und der Begründung liegt in der Zeit vom 13.02.2026 bis zum 27.02.2026 beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 307 während folgender Dienststunden

Montag bis Donnerstag    von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake oder per E-Mail: uib@wesermarsch.de angefordert werden.

Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden


Brake, 10.02.2026

Landkreis Wesermarsch

Stephan Siefken
Landrat

Download der Genehmigung


Änderungsgenehmigung der genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen (WEA) nach Nr. 1.6.2 Verfahrensart V der 4. BlmSchV zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Ovelgönne-Niederort Dokument ansehen »