Osterfeuer müssen bei den Städten und Gemeinden angemeldet werden
In Corona-Zeiten fanden sie vielerorts nicht statt, waren zwischenzeitlich sogar untersagt. Doch inzwischen gehören sie wieder zum gesellschaftlichen Leben – die zahlreichen Osterfeuer in der Region. „Sie sind fester Bestandteil der Brauchtumspflege und machen einen besonderen Charme des ländlichen Raumes aus“, betont der Fachdienst Umwelt des Landkreises Wesermarsch in einer aktuellen Mitteilung. Zugleich weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass es beim Abbrennen von Osterfeuern zu beachtende Vorschriften gibt, um es zu einem möglichst sicheren und umweltverträglichen Ereignis zu machen. Dazu zählt die Verpflichtung, dass die jeweiligen Betreiber von Osterfeuern diese bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde anzuzeigen haben. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, kann sich in den Rathäusern zu den Vorschriften erkundigen, zum Beispiel sind Vorgaben zur Standortwahl (z. B. keine Moorstandorte) und Sicherheitsabstände (z.B. zu Gebäuden, Schutzgebieten oder Gewässern) einzuhalten. Um den artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu genügen, sollte das Material erst 14 Tage vor Ostern zum Brennplatz gebracht werden, um nicht als Nistplatz von Vögeln oder Unterschlupf anderer Tiere genutzt zu werden. Auch sind die Sträucher erst am Tag vor dem Brenntermin endgültig aufzuschichten. Damit diese Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes durchführbar sind, sollte das Feuer eine Größe von 150 m³ nicht überschreiten.
Grundsätzlich spricht man von einem Brauchtumsfeuer/Osterfeuer, wenn das Feuer von Vereinen oder Organisationen traditionell veranstaltet wird, für jedermann zugänglich ist und so der Brauchtumspflege dient. Die Brauchtumsfeuer sind von den Verantwortlichen vier Wochen vorher bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde mit den relevanten Angaben (Lage, Kontaktdaten, usw.) anzuzeigen. Die Gemeinde/Stadt prüft die Angaben und gestattet oder untersagt das jeweilige geplante Osterfeuer. Nicht angezeigte Osterfeuer sind illegal und dürfen nicht abgebrannt werden.
Der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, damit die relevanten Sicherheitsmaßnahmen für Mensch und Natur eingehalten werden.