Landkreis und Refugium informieren Öffentlichkeit über wichtige Bundesverordnung

Die gute Nachricht vorweg: Für alle Ukrainerinnen und Ukrainer verlängert sich infolge der vom Bund beschlossenen „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ die Aufenthaltserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2025.

Insofern ist keine neuerliche Registrierung bei den Behörden erforderlich, was wiederum sowohl den Ukrainerinnen und Ukrainern, als auch den zuständigen Verwaltungen ein hohes Maß an Bürokratie erspart. Einziges Manko: Die Regelung ist den Ukrainerinnen und Ukrainern wie auch den Fachinstanzen bestens bekannt, der breiten Öffentlichkeit fehlt es aber mitunter noch an ausreichender Kenntnis. Um insbesondere zu vermeiden, dass es zu Problemen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Vermieterinnen und Vermietern kommt, hat der Landkreis Wesermarsch im Auftrag von Landrat Stephan Siefken ein Informationsschreiben entworfen und gemeinsam mit dem Refugium Wesermarsch in Umlauf gebracht. Zusätzlich wurde die örtliche Presse im Rahmen eines Pressegespräches umfassend informiert, sodass auch die Tageszeitungen über den Sachverhalt berichten konnten.
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Foto: Landkreis Wesermarsch/Martin Bolte

Erläuterten beim Pressegespräch die Inhalte der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, v.l. Olena Palahnyuk und Doris Ammermann (Refugium Wesermarsch), Hannah-Sophie Heldberg (Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis), Kreisrätin und Dezernentin Maren Würger sowie Marco Witthohn (Fachdienstleiter Büro des Landrats).