Gesundheitsamt führt digitales Angebot ein / Zahlung per Paypal oder Giropay 

Wer mit der Produktion oder Zubereitung von Lebensmitteln zu tun hat, in der Gastronomie, Pflege, Kinderbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist, muss Kenntnisse über die Grundsätze der Hygiene und des Infektionsschutzes nachweisen. Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet die dafür erforderliche Belehrung ab 1. Juni auch online an.

„Wir gehen einen weiteren Schritt in der Digitalisierung und tragen dem Wunsch vieler Betroffener Rechnung, unnötige Fahrtwege zum Gesundheitsamt zu vermeiden“, erklärt Claudia Trüper vom Gesundheitsamt. Die Online-Belehrung kann künftig bequem von jedem Ort und jederzeit durchgeführt werden. Benötigt wird lediglich ein PC, Notebook, Tablet oder Smartphone.

Der Ablauf:
In kurzen Videos wird der hygienische Umgang – beispielsweise mit Lebensmitteln – erläutert. Im Anschluss sind Fragen zu beantworten. Die Belehrung ist erst dann abgeschlossen, wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden. Die Bescheinigung kann direkt nach erfolgter Online-Bezahlung (Giropay oder Paypal) ausgedruckt und heruntergeladen werden.

„Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Belehrung in Präsenz im Gesundheitsamt durchzuführen“, sagt Claudia Trüper.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der erforderlichen Anmeldung finden Sie hier auf der Homepage auf der

>> Seite zum Infektionsschutz

Foto: Landkreis Wesermarsch/Meister

Das Einhalten von Hygieneregeln ist bei der Zubereitung von Lebensmitteln das A und O.