Kosten der Unterkunft

Grundsicherung

Fachdienst Soziales
Grundsicherung
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Olaf Michels
Telefon: 04401 927-286
E-Mail: olaf.michels@wesermarsch.de

Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Für die Ermittlung und Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft in den Sozialgesetzbüchern II (Arbeitslosengeld II) und XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) hat der Landkreis Wesermarsch eine Neuerstellung des sog. schlüssigen Konzeptes durch das Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH aus Hamburg entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes erstellen lassen.

Die Daten aus dem schlüssigen Konzept dienen als Orientierungshilfe für den Sozialhilfeträger zur Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft im Bereich der Sozialgesetzbücher II und XII.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die aktuellen Angemessenheitsrichtewerte für die Kosten der Unterkunft alle 2 Jahre fortgeschrieben sowie alle 4 Jahre neu ermittelt.

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Das aktuelle schlüssige Konzept von Analyse & Konzepte immo.consult GmbH steht auf der rechten Seite zur Einsichtnahme und Download bereit.

Downloads
Fortschreibung 2024 des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 Für den Landkreis Wesermarsch wurden die Bedarfe für Unterkunft ermittelt. Die Ergebnisse sind im dem hier zur Verfügung stehenden Konzept zusammengefasst.
(Bericht vom 30.07.2024)
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Einfacher Mietspiegel 2024 für die Netto-Kaltmiete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich des Landkreises Wesermarsch (Stand: 24. Juli 2024) Dokument ansehen »