Unterhaltsvorschuss

Familie, Kinder & Jugend

Fachdienst Jugend
Unterhaltsvorschuss

Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

E-Mail: unterhaltsvorschuss@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Die Unterhaltsvorschussgeldstelle kann Ihnen direkt finanziell helfen und einen Vorschuss oder Ersatz des Unterhaltes leisten.

  • Frau Kramer
    Telefon:  04401 927-613
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  • Herr Meier
    Telefon: 04401 927-424
    .
  • Frau Meischen
    Telefon: 04401 927-619

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Es gilt:

      • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
      • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.
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Höhe des Unterhaltsvorschusses

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2024 monatlich:

      • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro,
      • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro,
      • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro.

Downloads

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Stand: 1-2023 Dokument ansehen »
Ergänzende Angaben zum Antrag nach dem UVG für Kinder ab 12 Jahren Stand: 1-2023 Dokument ansehen »
Düsseldorfer Tabelle Stand: 01.01.2024 Dokument ansehen »
Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Stand: 1-2024 Dokument ansehen »
Broschüre: Der Unterhaltsvorschuss Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder Dokument ansehen »