Informationsangebot
für Schutzsuchende infolge des Krieges in der Ukraine
Büro des Landrats
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
Mo. - Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.: 08:30 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
>> Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung
(Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet ab sofort eine digitale Anlaufstelle an, über die
ukrainische Geflüchtete eine erste Unterstützung erhalten, damit ein guter Start in Deutschland gelingt.)
.
>> wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine
(Alle Informationen finden Sie auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch.)
>> Information for affected people in Ukraine
(Informationen für Betroffene in der Ukraine)
NLT:
>> Rundschreiben Nr. 784/2022 vom 27.05.2022
Ukraine: Registrierung von Flüchtlingen und Neuregelungen im AufenthG
BMI:
Anlage 1: Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz zum 01.06.2022
Anlage 2: Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine ab dem 01.06.
Anlage 3: Merkblatt – Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz
Anlage 4: Merkblatt (englische Sprache)
Anlage 5: Merkblatt (ukrainische Sprache)
Ein wichtiger Hinweis von unserer Gleichstellungsbeauftragten:
Auf dem Weg über die rettenden Grenzen wartet eine neue Gefahr auf die Flüchtenden:
Schlepper oder Menschenhändler versuchen die Not der Fliehenden auszunutzen. Frauen und Kinder sind oft auf sich allein gestellt und es droht ihnen unter anderem sexuelle Ausbeutung.
Die Vermittlung von Frauen und Kindern auch in private Unterkünfte ist eine großartige Unterstützung, die in unseren Kommunen gerade geleistet wird.
Wer derzeit aus privater Initiative heraus Menschen aus der Ukraine dabei hilft eine Unterbringung zu finden, wird gebeten, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen bei der Vermittlung. Es wäre sehr wichtig, dass Namen und Adressen dieser Unterkünfte bekannt sind und dokumentiert werden und dass alle Ankommenden zuerst registriert werden. Werden den Frauen „günstige Verdienstmöglichkeiten mit Unterkunft“ angeboten, sollten die Helfenden kritisch nachfragen und den Kontakt mit den vermittelten Frauen und Kindern halten.
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Helfenden Stellen
Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz
(§ 24 Abs. 7 AufenthG)
Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung
Ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2023 Nr. 334 Dokument ansehen »
Видано в Бонні 4 грудня 2023 року Dokument ansehen »