Breitband und Mobilfunk
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E-Mail: breitband@wesermarsch.de
Warum Breitband?
Breitbandinternet ist zu einem Teil des alltäglichen Lebens geworden.
Wir informieren uns im Internet über Nachrichten und den Wetterbericht, erledigen dort unsere Bankgeschäfte und kaufen viele Dinge des täglichen Bedarfs über Online-Händler ein. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden.
So allgegenwärtig sich das Internet auch in das Leben unserer Gesellschaft eingenistet hat und zu einem festen Bestandteil manifestiert ist, entstehen Disparitäten zwischen denen Teilen der Bevölkerung, die einen Zugang zu leistungsfähigen Internetanschlüssen besitzen und denjenigen, die nicht in der Lage sind, im World Wide Web teilzunehmen. Insbesondere ist dies in dem Fall gravierend, wenn der Ausschluss auf Grund von wirtschaftlich oder technisch geprägten Restriktionen erfolgt.
Breitbandausbau in der Wesermarsch
Breitbandausbau: Kostenloser Hausanschluss nur in unterversorgten Gebieten möglich
Immer wieder kommt es hinsichtlich des Breitbandausbaus und dem etwaigen Anrecht auf einen kostenlosen Hausanschluss zu Missverständnissen in der Bevölkerung. Der Landkreis Wesermarsch nimmt dieses zum Anlass, um die Öffentlichkeit nochmals über die Unterschiede zwischen einem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) und einem staatlich geförderten Ausbau aufzuklären. Denn: Die Möglichkeit eines kostenlosen Hausanschlusses, unabhängig von dem Abschluss eines Laufzeitvertrages, besteht nur im Falle des staatlich geförderten Ausbaus.
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Welche Adressen werden ausgebaut
Ausgebaut werden nahezu alle Adressen, die im förderrechtlichen Sinne unterversorgt sind, also die Adressen, die aufgrund einer Mitteilung der TKU im vorgeschalteten sogenannten Markterkundungsverfahren eine Bandbreite < 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeiten aufweisen.
Man kann sich also für einen Glasfaseranschluss nicht bewerben oder diesen beantragen, sondern die Auswahl erfolgt alleinig über die vollständige Bandbreitenmeldung der TKU. Diese kann von etwaige eigenen Speedtests durchaus einmal in einigen Mbit/s abweichen.
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Zeitlicher Ablauf
Der geförderte Breitbandausbau der Privatadressen hat im Sommer 2022 begonnen und konnte zum 31.07.2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Ausbau erfolgte durch die EWE TEL, die aufgrund eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für den Glasfaserausbau erhalten hatte. Diese hat sich beim Tief- und Hausanschlussbau beauftragter Dienstleistungsfirmen bedient.
Insgesamt konnten rd. 2.900 unterversorgte Haushalte, sogenannte „weiße Flecken“ landkreisweit ausgebaut werden. Nur die Wahl eines kostenfreien Hausanschlusses ohne den Abschluss eines Laufzeitvertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen (TKU) war möglich.
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Eigenwirtschaftlicher Ausbau vor staatlich gefördertem Ausbau
Grundsätzlich gilt: Der Ausbau der Internetinfrastruktur ist eine Aufgabe der TKU und der eigenwirtschaftliche Ausbau der TKU hat somit entsprechend Vorrang vor einem staatlich geförderten Ausbau durch den Landkreis. Da die TKU dieses aber erfahrungsgemäß nicht in für sie wirtschaftlich unlukrativen (z.B. sehr ländlich geprägten) Gebieten tun, hat der Landkreis Wesermarsch sich frühzeitig freiwillig dazu entschieden – mit Legitimierung per Kreistagsbeschluss – den Breitbandausbau in der Wesermarsch mit speziellen Förderprogrammen, aber auch mit Eigenanteilen in vielfacher Millionenhöhe, zu finanzieren. In enger Abstimmung mit den Kommunen wurde ermittelt, welche Adressen in der Wesermarsch gegenwärtig unterversorgt sind und entsprechend vom geförderten Ausbau profitieren können. Allerdings: Eine Abdeckung zu 100 Prozent ist aufgrund der zum Teil immensen Kosten für einzelne Hausanschlüsse selbst mit Fördermitteln nicht zu gewährleisten.
Apropos geförderter Ausbau: Der Bund (durch die Beliehene atene KOM GmbH, neu: aconium) hat den gegenwärtigen Ausbau der „weißen Flecken“ nach dem 6. Förderaufruf mit 50 % der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke und das Land Niedersachsen als Kofinanzierung mit 25 % gefördert. Von dem verbleibenden Eigenanteil trägt der Landkreis 2/3 und die Städte/Gemeinden 1/3 der jeweils örtlich auf sie entfallenden Summe.
Mit dem Ausbau wurde nach europaweiter Ausschreibung die EWE TEL beauftragt.
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Kostenloser Hausanschluss nur bei Unterversorgung möglich
Mit Fördermitteln ausgebaut werden durfte rechtlich nur dort, wo eine Unterversorgung (< 30 Mbit/s) bestand und die Telekommunikationsunternehmen nicht selber ausbauen wollten.
Mit anderen Worten: Die Internetversorgung in vielen Siedlungsbereichen gewährleistet auch heute schon breitbandige Internetverbindungen (siehe Breitbandatlas Niedersachsen). Breitbandig sind z.B. auch DSL-Verbindungen, die auf Kupferkabeltechnologie beruhen. Bei dem Ausbau durch den Landkreis musste es sich zwingend um sogenannte „weiße Flecken“ mit einer Ist-Bandbreite von < 30 Mbit/s handeln. Heißt also auch, wer z.B. einen Kabelanschluss (Koaxial-Technologie mit möglichen Bandbreiten von gegenwärtig bis zu 1.000 Mbit/s) vor seiner Haustür liegen hat und nur den Hausanschluss dafür noch nicht beauftragt hat, war nicht unterversorgt im förderrechtlichen Sinn.
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Wie geht es weiter?
Jetzt, nach Abschluss des vom Bund und Land geförderten Ausbaus können alle Eigentümer, die in den Ausbaugebieten liegen natürlich auch noch nachträglich einen Hausanschluss beantragen und einen Laufzeitvertrag mit einem TKU abschließen. Es besteht Wahlfreiheit, soweit andere TKU die Leitungsnutzung bei der EWE „einkaufen“. Dies geschieht dann allerdings außerhalb des jetzt abgeschlossenen geförderten Ausbaus und kann ggf. Kosten für den Eigentümer verursachen.
Darüber hinaus ist der Landkreis bestrebt, auch alle weiteren Adressen, die an der gebauten Infrastruktur liegen (aber im förderrechtlichen Sinne nicht angeschlossen werden durften), von der EWE eigenwirtschaftlich mit Hausanschlüssen nacherschließen zu lassen. Eine Identifizierung der hierfür infrage kommenden Adressen hat bereits stattgefunden. Im Umsetzungsfall können auch hier marktübliche Kosten für die Hauseigentümer entstehen. Ein Anschlusszwang besteht natürlich nicht.
Ausbau in den Gewerbegebieten
Ausbau vom 01.03. bis 31.10.2022 in den Gewerbegebieten
Der Breitbandausbau konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Rund 230 Gewerbeadressen in allen 21 Gewerbegebieten landkreisweit konnten erschlossen werden. Leider haben in der Umsetzungsphase nur rd. 45 % alle Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von der Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses Gebrauch gemacht.
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Was mache ich als Gewerbebetrieb in einem Gewerbegebiet, wenn ich erst später einen Glasfaseranschluss haben möchte?
Da das Glasfaserverteilnetz jeweils in den gesamten Gewerbegebieten erstellt wurde, ist auch ein späterer Hausanschluss, auch nach Jahren, noch möglich. Der Unterschied zum geförderten Ausbauzeitraum besteht darin, dass der Hausanschluss dann gegenüber der EWE bezahlt werden muss, soweit ein Betrag erhoben wird. Dieser Antrag müsste zudem direkt bei EWE gestellt und mit dort vereinbart und abgerechnet werden.
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Ansprechpartner für Geschäftskunden bei der EWE sind:
Timo Trummer, Timo.trummer@ewe.de
Kai Wilken, Kai.wilken@ewe.de
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Eine Übersichtskarte aller jetzt ausgebauten Gewerbegebiete steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.
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Der Glasfaserausbau wird mit Fördermitteln des Bundes (50 %) und des Landes Niedersachsen (25 %) gefördert. Der Landkreis trägt bei diesem Ausbau in den Gewerbetrieben einen Eigenanteil von rd. 260 Tsd. Euro, alle 9 ebenfalls vom Ausbau profitierenden Kommunen sind zusammen mit der gleichen Summe beteiligt.
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Chronologie
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- 2019 Verwaltung und Politik haben frühzeitig die Weichen für ein 2. Ausbauprojekt gestellt, um letztlich alle noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Gewerbegebiete anzubinden
- 2019 findet die im Förderverfahren vorab geforderten Markterkundung statt, bei der die Telekommunikationsunternehmen (TKU) alle eigenen Ausbauvorhaben auf Sicht der nächsten drei Jahre mitteilen. Dahinter steckt der Grundsatz, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau der TKU Vorrang hat vor dem geförderten Ausbau durch den Landkreis. Nach Auswertung kann festgestellt werden, dass alle Gewerbegebiete mit Fördermitteln ausgebaut werden dürfen.
- Der Bedarfsnachweis gelingt mit Hilfe vieler Rückmeldung aus den jetzt auszubauenden Gewerbebetrieben, unterstützt von der Wirtschaftsförderung Nordenham und Wesermarsch und der Kreishandwerkerschaft
- 16.12.2019 Kreistagsbeschluss zum Ausbau
- 2/2020 Förderantragstellung und rd. 3 Monaten später Erhalt des vorl. Zuwendungsbescheides (Bund, später auch Land)
- 6/2020 bis 12/2020 europaweites Vergabeverfahren
- 2/2021 Zuschlagserteilung an die EWE TEL
- anschl. Ermittlung der finalen Gebietskulisse mit Unterstützung der Kommunen
- anschl. Feinplanung und Ausführungsplanung durch die EWE TEL/Netz
- Baustart am 1. März 2022 in den Gewerbegebieten
- 31.03.2022 offizieller erster Spatenstich in den Gewerbegebieten und Ausbau bis zum 31.10.2022
- 29.06.2022 Baustart in den Privatadressen
- 31.12.2022 Fertigstellung des Glasfaser-Ausbaus in allen Gewerbegebieten der Wesermarsch
- 31.07.2025 Fertigstellung des Ausbaus durch die EWE TEL und Inbetriebnahme des Gesamtnetzes
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