Breitband

Fachdienst 91 - Büro des Landrats
Breitband und Mobilfunk
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Matthias Sturm
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Informationen im Überblick:

Warum Breitband?

Breitbandinternet ist zu einem Teil des alltäglichen Lebens geworden.
Wir informieren uns im Internet über Nachrichten und den Wetterbericht, erledigen dort unsere Bankgeschäfte und kaufen viele Dinge des täglichen Bedarfs über Online-Händler ein. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden.

So allgegenwärtig sich das Internet auch in das Leben unserer Gesellschaft eingenistet hat und zu einem festen Bestandteil manifestiert ist, entstehen Disparitäten zwischen denen Teilen der Bevölkerung, die einen Zugang zu leistungsfähigen Internetanschlüssen besitzen und denjenigen, die nicht in der Lage sind, im World Wide Web teilzunehmen. Insbesondere ist dies in dem Fall gravierend, wenn der Ausschluss auf Grund von wirtschaftlich oder technisch geprägten Restriktionen erfolgt.

Breitbandausbau in der Wesermarsch

Breitbandausbau: Kostenloser Hausanschluss nur in unterversorgten Gebieten möglich
Immer wieder kommt es hinsichtlich des Breitbandausbaus und dem etwaigen Anrecht auf einen kostenlosen Hausanschluss zu Missverständnissen in der Bevölkerung. Der Landkreis Wesermarsch nimmt dieses zum Anlass, um die Öffentlichkeit nochmals über die Unterschiede zwischen einem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (TKU) und einem staatlich geförderten Ausbau aufzuklären. Denn: Die Möglichkeit eines kostenlosen Hausanschlusses, unabhängig von dem Abschluss eines Laufzeitvertrages, besteht nur im Falle des staatlich geförderten Ausbaus.

Welche Adressen werden ausgebaut
Ausgebaut werden nahezu alle Adressen, die im förderrechtlichen Sinne unterversorgt sind, also die Adressen, die aufgrund einer Mitteilung der TKU im vorgeschalteten sogenannten Markterkundungsverfahren eine Bandbreite < 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeiten aufweisen.

Man kann sich also für einen Glasfaseranschluss nicht bewerben oder diesen beantragen, sondern die Auswahl erfolgt alleinig über die vollständige Bandbreitenmeldung der TKU. Diese kann von etwaige eigenen Speedtests durchaus einmal in einigen Mbit/s abweichen.

Zeitlicher Ablauf
Der geförderte Breitbandausbau der Privatadressen im aktuellen Förderprojekt hat gerade erst begonnen und erstreckt sich über circa 1 ½ Jahre. Die EWE,die aufgrund eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag für den Glasfaserausbau erhalten hat, wird die zum Ausbaugebiet gehörenden Privatadressen zu gegebener Zeit anschreiben und in der Regel auch persönlich aufsuchen. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen also nicht selber aktiv werden. Wenn eine Bautätigkeit in den rd. 200 Ausbaugebieten landkreisweit festzustellen ist, muss dann innerhalb des v von der EWE mitgeteilten Vermarktungszeitraums jede/jeder für sich entscheiden, ob ein kostenloser Hausanschluss gewünscht würde. Weil dazu unter dem privaten Grundstück die Glasfaser verlegt und ein Abschlusspunkt im Haus installiert werden muss, bedarf es hierzu einer gesonderten Freigabe in Form des sogenannten „Auftrag Glasfaser-Hausanschluss“, der hier heruntergeladen und ausgefüllt an die EWE verschickt werden kann.

Eigenwirtschaftlicher Ausbau vor staatlich gefördertem Ausbau
Grundsätzlich gilt: Der Ausbau der Internetinfrastruktur ist eine Aufgabe der TKU und der eigenwirtschaftliche Ausbau der TKU hat somit entsprechend Vorrang vor einem staatlich geförderten Ausbau durch den Landkreis. Da die TKU dieses aber erfahrungsgemäß nicht in für sie wirtschaftlich unlukrativen (z.B. sehr ländlich geprägten) Gebieten tun, hat der Landkreis Wesermarsch sich frühzeitig freiwillig dazu entschieden – mit Legitimierung per Kreistagsbeschluss – den Breitbandausbau in der Wesermarsch mit speziellen Förderprogrammen, aber auch mit Eigenanteilen in vielfacher Millionenhöhe, zu fördern. In enger Abstimmung mit den Kommunen wurde ermittelt, welche Adressen in der Wesermarsch gegenwärtig unterversorgt sind und entsprechend vom geförderten Ausbau profitieren können. Allerdings: Eine Abdeckung zu 100 Prozent ist aufgrund der zum Teil immensen Kosten für einzelne Hausanschlüsse selbst mit Fördermitteln nicht zu gewährleisten.

Apropos geförderter Ausbau: Der Bund (durch die Beliehene atene KOM GmbH, neu: aconium) fördert den gegenwärtigen Ausbau der „weißen Flecken“ nach dem 6. Förderaufruf mit 50 % der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke und das Land Niedersachsen als Kofinanzierung mit 25 %. Von dem verbleibenden Eigenanteil trägt der Landkreis 2/3 und die Städte/Gemeinden 1/3 der jeweils örtlich auf sie entfallenden Summe.

Mit dem Ausbau wurde nach europaweiter Ausschreibung die EWE TEL beauftragt.

Kostenloser Hausanschluss nur bei Unterversorgung möglich
Mit Fördermitteln ausgebaut werden darf rechtlich nur dort, wo eine Unterversorgung (< 30 Mbit/s) besteht und die Telekommunikationsunternehmen nicht selber ausbauen.

Mit anderen Worten: Die Internetversorgung in vielen Siedlungsbereichen gewährleistet auch heute schon breitbandige Internetverbindungen (siehe Breitbandatlas Niedersachsen). Breitbandig sind z.B. auch DSL-Verbindungen, die auf Kupferkabeltechnologie beruhen. Bei dem Ausbau durch den Landkreis muss es sich somit zwingend um sogenannte „weiße Flecken“ mit einer Ist-Bandbreite von < 30 Mbit/s handeln. Heißt also auch, wer z.B. einen Kabelanschluss (Koaxial-Technologie mit möglichen Bandbreiten von gegenwärtig bis zu 1.000 Mbit/s) vor seiner Haustür liegen hat und nur den Hausanschluss dafür noch nicht beauftragt hat, ist nicht unterversorgt im förderrechtlichen Sinn.

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Baustart in den Privatadressen am 29.06.2022

Für die rd. 2.840 als unterversorgt (< 30 Mbit/s) identifizierten Privatadressen („weiße Flecken“) ist der Baustart nun erfolgt.

Dieses Großprojekt, das ebenfalls nach entsprechender europaweiter Ausschreibung an die EWE TEL vergeben werden konnte, soll planmäßig bis zum Ende des ersten Quartals 2024 auch die letzte mit Glasfaser auszubauende Adresse in Betrieb nehmen.

Natürlich kann bei einem Volumen von über 600 km Tiefbau nicht überall zeitgleich ausgebaut werden. Dies wird in Etappen erfolgen. Die Reihenfolge legt die EWE TEL anhand planerischer und baulicher Erfordernisse fest, so dass gegenwärtig keine genaue Aussagen zur Ausbaudauer einzelner Ausbaugebiete getroffen werden können. Alle betroffenen Haushalte werden jedoch rechtzeitig von der EWE angeschrieben, sobald die Vermarktung für den kostenfreien Hausanschluss in den jeweiligen Ausbaugebieten startet.

Apropos kostenfreier Hausanschluss; dieser erfolgt – wie gesagt – einschließlich eines Abschlusspunktes in Ihrem Gebäude, wenn Sie diesem Hausanschluss zustimmen und den Hausanschluss-Antrag hierzu der EWE übersandt haben. Der kostenfreie Hausanschluss ist nicht an den Abschluss eines Laufzeitvertrages gebunden. Hierzu lassen Sie sich bitte direkt von der EWE beraten, weil ein Laufzeitvertrag einen einmaligen Bereitstellungspreis verursacht, ggf. Hardwarekosten sowie lfd. Kosten je nach gewählter Bandbreite.

Sie sind derzeit bei einem anderen Telekommunikationsunternehmen und würden dort auch gerne Kunde bleiben?

Dann ist das grundsätzlich zumindest möglich, weil die Glasfaserinfrastruktur offen und diskriminierungsfrei bei diesem geförderten Ausbau erstellt werden muss von der EWE. rein praktisch funktioniert diese aber nur dann, wenn ein anderes Telekommunikationsunternehmen (TKU) die Leitungsnutzung bei der EWE auch „einkauft“. Ob und wann ein Dritter dies tut, obliegt rein der Entscheidung dieses TKU.

Sie müssen übrigens keine Angst haben, dass Ihr Vorgarten zerpflügt wird. In der Regel wird die Verbindung zwischen dem Verteilnetz und der Hauswand per Bodenverdrängungsverfahren (mittels sogenannter „Erdrakete“) hergestellt.

Um nachvollziehen zu können, ob Ihre Adresse im Rahmen dieses geförderten Ausbaus mit einer Glasfaser erschlossen werden kann, schauen Sie einfach auf die bereitgestellte Übersichtskarte.

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Ausbau in den Gewerbegebieten

Ausbau vom 01.03. bis 31.10.2022 in den Gewerbegebieten

Der Breitbandausbau konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Rund 230 Gewerbeadressen in allen 21 Gewerbegebieten landkreisweit konnten erschlossen werden. Leider haben in der Umsetzungsphase nur rd. 45 % alle Gewerbebetriebe in den Gewerbegebieten von der Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses Gebrauch gemacht.

Was mache ich als Gewerbebetrieb in einem Gewerbegebiet, wenn ich erst später einen Glasfaseranschluss haben möchte?

Da das Glasfaserverteilnetz jeweils in den gesamten Gewerbegebieten erstellt wurde, ist auch ein späterer Hausanschluss, auch nach Jahren, noch möglich. Der Unterschied zum geförderten Ausbauzeitraum besteht darin, dass der Hausanschluss dann gegenüber der EWE bezahlt werden muss, soweit ein Betrag erhoben wird. Dieser Antrag müsste zudem direkt bei EWE gestellt und mit dort vereinbart und abgerechnet werden.

Ansprechpartner für Geschäftskunden bei der EWE sind:

Timo Trummer, Timo.trummer@ewe.de
Kai Wilken, Kai.wilken@ewe.de

Eine Übersichtskarte aller jetzt ausgebauten Gewerbegebiete steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Der Glasfaserausbau wird mit Fördermitteln des Bundes (50 %) und des Landes Niedersachsen (25 %) gefördert. Der Landkreis trägt bei diesem Ausbau in den Gewerbetrieben einen Eigenanteil von rd. 260 Tsd. Euro, alle 9 ebenfalls vom Ausbau profitierenden Kommunen sind zusammen mit der gleichen Summe beteiligt.

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Chronologie

      • 2019 Verwaltung und Politik haben frühzeitig die Weichen für ein 2. Ausbauprojekt gestellt, um letztlich alle noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Gewerbegebiete anzubinden
      • 2019 findet die im Förderverfahren vorab geforderten Markterkundung statt, bei der die Telekommunikationsunternehmen (TKU) alle eigenen Ausbauvorhaben auf Sicht der nächsten drei Jahre mitteilen. Dahinter steckt der Grundsatz, dass der eigenwirtschaftliche Ausbau der TKU Vorrang hat vor dem geförderten Ausbau durch den Landkreis. Nach Auswertung kann festgestellt werden, dass alle Gewerbegebiete mit Fördermitteln ausgebaut werden dürfen.
      • Der Bedarfsnachweis gelingt mit Hilfe vieler Rückmeldung aus den jetzt auszubauenden Gewerbebetrieben, unterstützt von der Wirtschaftsförderung Nordenham und Wesermarsch und der Kreishandwerkerschaft
      • 16.12.2019 Kreistagsbeschluss zum Ausbau
      • 2/2020 Förderantragstellung und rd. 3 Monaten später Erhalt des vorl. Zuwendungsbescheides (Bund, später auch Land)
      • 6/2020 bis 12/2020 europaweites Vergabeverfahren
      • 2/2021 Zuschlagserteilung an die EWE TEL
      • anschl. Ermittlung der finalen Gebietskulisse mit Unterstützung der Kommunen
      • anschl. Feinplanung und Ausführungsplanung durch die EWE TEL/Netz
      • Baustart am 1. März 2022 in den Gewerbegebieten
      • 31.03.2022 offizieller erster Spatenstich in den Gewerbegebieten und Ausbau bis zum 31.10.2022
      • 29.06.2022 Baustart in den Privatadressen
      • 31.12.2022 Fertigstellung des Glasfaser-Ausbaus in allen Gewerbegebieten der Wesermarsch