Regionale Raumordnung & Landesplanung
Poggenburger Straße 7, 26919 Brake
E-Mail: regionalplanung@wesermarsch.de
Der Landkreis Wesermarsch hat in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen durch das Planungsbüro Diekmann und Mosebach unter Mitwirkung der Landwirtschaftskammer ein Konzept zur Ermittlung von potentiellen Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen erstellt. Dieses ist vor dem Hintergrund der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) erfolgt, die im September 2022 in Kraft getreten ist.
Das Konzept wurde im Dezember 2022 fertig gestellt.
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Nachfolgend wird der Erläuterungsbericht und die Karte 8, in der die jeweiligen Gunstflächen 1 und 2, die Restriktionsflächen und die Tabuflächen dargestellt sind, zum Download zur Verfügung gestellt.
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Das Konzept dient als Grundlage für die kommunale Bauleitplanung und entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Ohne eine Bauleitplanung der Kommunen, also eine Darstellung im Flächennutzungsplan und einem verbindlichen Bebauungsplan ist die Errichtung von Freiflächensolaranlagen somit nicht möglich. Welche konkreten Flächen tatsächlich über eine verbindliche Planung entwickelt werden, stimmen Sie bei Bedarf bitte direkt mit den Kommunen als Träger der Bauleitplanung ab.
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Der Landkreis beabsichtigt, das bisher noch im rechtsgültigen RROP (Regionalen Raumordnungskonzept) enthaltenes Ziel, welches Freiflächenanlagen in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft generell ausschließt, so zu ändern, dass die Regelungen des Landes unmittelbar auch im Bereich des Landkreises gelten und dort im Einzelfall auch solche Anlagen errichtet werden können; s. Seite 1/Kapitel 01 des Erläuterungsberichts. Dieses dient somit der Einhaltung des Abstimmungsgebots gemäß § 1 (4) BauGB und soll im ersten Halbjahr 2023 auf den Weg gebracht werden.