Regionales Raumordnungsprogramm
Regionale Raumordnung & Landesplanung
Poggenburger Straße 7, 26919 Brake
E-Mail: regionalplanung@wesermarsch.de
des Landkreises Wesermarsch (RROP) 2019
Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahren beschloss der der Landkreis Wesermarsch durch den Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 die Neuaufstellung des RROP.
Das RROP besteht aus vielfältigen Bausteinen und Vorgaben. Neben den umsetzungspflichtigen Vorgaben der Landesraumordnung stellen beispielsweise
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- der kreiseigene Landschaftsrahmenplan von 2016,
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- der Landwirtschaftliche Fachbeitrag von 2016, (pdf)
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- das Raumordnungskonzept für das niedersächsische Küstenmeer für den Unterhalt der Deichlinie und Schutz vor Hochwasser,
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ein Siedlungsflächenentwicklungsmodell oder das Wohnraumversorgungskonzept bedeutende Bausteine dar.
Parallel zur verwaltungsinternen Bearbeitung fand eine fortlaufende Beteiligung der Kreispolitik in einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis statt. Gleichzeitig wurden die Kommunen an verschiedenen Entwurfsständen um Rückmeldung gebeten. Im Jahr 2018 lag ein erster vollständiger Planentwurf vor, zu dem ein öffentliches Beteiligungsverfahren stattgefunden hat. Die zu diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Einwendungen und Hinweise führten zu einer Entwurfsanpassung, so dass im Jahr 2019 ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren notwendig war. Im Nachgang zum Beteiligungsverfahren fand ein zweitägiger Erörterungstermin zu den eingegangenen Stellungnahmen statt, zu dem ebenfalls die Öffentlichkeit eingeladen wurde. Die Ergebnisse des Erörterungstermins wurden in einer Niederschrift festgehalten, die zusammen mit den in den beiden Beteiligungsverfahren eingereichten Stellungnahmen einen Bestandteil eines ordnungsgemäßen Abwägungsprozesses darstellte.
Am Ende des Neuaufstellungsprozesses hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 16.12.2019 das RROP als Satzung beschlossen. Anschließend wurde die beschlossene Satzung nebst Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung und sämtlichen Verfahrensunterlagen der oberen Landesplanungsbehörde vorgelegt, welche mit dem Schreiben vom 12.05.2020 – Az.: ArL-WE.1520303/461 die Genehmigung zum RROP erteilt hat.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 tritt das RROP 2019 des Landkreises Wesermarsch in Kraft.
Die Satzungsunterlagen nebst Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung, öffentlicher Bekanntmachung zur Genehmigung und öffentlichen Auslegung sowie einer Rechtsmittelbelehrung stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Stand dieser Mitteilung: 5/2020
(veröffentlicht am 29.05.2020) Dokument ansehen >> »
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1. Änderung
Gemäß des gültigen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2019 des Landkreises, welches im Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist, sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen gemäß der unter Ziffer 4.22 01 getroffenen Festlegung in landwirtschaftlich genutzten und nicht bebauten Flächen, die als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aufgrund hohen Ertragspotentials oder als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aufgrund besonderer Funktionen festgelegt sind, nicht in Anspruch zu nehmen.
Ziel des Änderungsverfahrens ist daher die Aufhebung der Ausschlusswirkung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb der im RROP 2019 festgelegten Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft. Darüber hinaus soll das regionale Energiekonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen 12/2022 bei der bauleitplanerischen Ausweisung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden (Grundsatz der Raumordnung). Das Energiekonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen können Sie hier einsehen.
Die bisher geltende Ausschlusswirkung begründet sich aus den damaligen Festlegungen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen 2017. Mit der Änderungsverordnung zum LROP, die am 17.09.2022 in Kraft getreten ist, bestehen neue Regelungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft sind nach der Landesplanung nicht mehr grundsätzlich für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgeschlossen, sondern der planerischen Abwägung zugänglich. Da nunmehr die Öffnung auf der Ebene des LROP besteht, kann der Landkreis nach Fertigstellung des bereits im Vorfeld der Wirksamkeit der LROP-Änderungsverordnung begonnenen Planung des regionalen
Energiekonzeptes zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen die noch bestehende Festlegung der Ziffer 4.22 01 des RROP dahingehend anpassen, dass dieses nicht mehr als Ziel der Raumordnung der generellen Entwicklung von Sondergebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mittels Bauleitplanung auf Vorbehaltsflächen entgegensteht. Dieses kann durch eine Herausnahme dieses Ziels auf der Ebene des RROP erfolgen, sodass dann die Regelung des LROP unmittelbar gilt und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft zwar grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden sollen, aber bei entsprechender fachlicher Begründung im Rahmen einer Abwägung der Bauleitplanung überwindbar wären. Das fertige regionale PV-Konzept bildet somit eine wesentliche Grundlage dieser fachlichen Begründung, um auf den Vorbehaltsgebieten tatsächlich eine solche Sondergebietsplanung durchzuführen.
Der Kreistag des Landkreises Wesermarsch hat in seiner Sitzung am 18.12.2023 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2019 für den Landkreis Wesermarsch als Satzung beschlossen. Mit der Genehmigung vom 30.01.2024 (Aktenzeichen: ArL-WE 20303-207/2024) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2019 für den Landkreis Wesermarsch genehmigt.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 16.02.2024 zur Genehmigung tritt die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2019 in Kraft. Die Änderungssatzung nebst Begründung, Umweltbericht, Zusammenfassender Erklärung und Rechtsbehelfsbelehrung können Sie unten herunterladen.
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