Regionales Raumordnungsprogramm

des Landkreises Wesermarsch (RROP) 2019

Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahren beschloss der der Landkreis Wesermarsch durch den Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 die Neuaufstellung des RROP.

Das RROP besteht aus vielfältigen Bausteinen und Vorgaben. Neben den umsetzungspflichtigen Vorgaben der Landesraumordnung stellen beispielsweise

ein Siedlungsflächenentwicklungsmodell oder das Wohnraumversorgungskonzept bedeutende Bausteine dar.

Parallel zur verwaltungsinternen Bearbeitung fand eine fortlaufende Beteiligung der Kreispolitik in einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis statt. Gleichzeitig wurden die Kommunen an verschiedenen Entwurfsständen um Rückmeldung gebeten. Im Jahr 2018 lag ein erster vollständiger Planentwurf vor, zu dem ein öffentliches Beteiligungsverfahren stattgefunden hat. Die zu diesem Verfahrensschritt vorgetragenen Einwendungen und Hinweise führten zu einer Entwurfsanpassung, so dass im Jahr 2019 ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren notwendig war. Im Nachgang zum Beteiligungsverfahren fand ein zweitägiger Erörterungstermin zu den eingegangenen Stellungnahmen statt, zu dem ebenfalls die Öffentlichkeit eingeladen wurde. Die Ergebnisse des Erörterungstermins wurden in einer Niederschrift festgehalten, die zusammen mit den in den beiden Beteiligungsverfahren eingereichten Stellungnahmen einen Bestandteil eines ordnungsgemäßen Abwägungsprozesses darstellte.

Am Ende des Neuaufstellungsprozesses hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 16.12.2019 das RROP als Satzung beschlossen. Anschließend wurde die beschlossene Satzung nebst Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung und sämtlichen Verfahrensunterlagen der oberen Landesplanungsbehörde vorgelegt, welche mit dem Schreiben vom 12.05.2020 – Az.: ArL-WE.1520303/461 die Genehmigung zum RROP erteilt hat.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 tritt das RROP 2019 des Landkreises Wesermarsch in Kraft.

Die Satzungsunterlagen nebst Begründung, Umweltbericht, zusammenfassender Erklärung, öffentlicher Bekanntmachung zur Genehmigung und öffentlichen Auslegung sowie einer Rechtsmittelbelehrung stehen unter den nachfolgend aufgeführten Downloads zur Verfügung.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Stand dieser Mitteilung: 5/2020

Regionale Landesplanung des
Landkreises Wesermarsch
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