Führerscheinstelle
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-214
E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Führerschein-Umtausch
Termine sollten rechtzeitig online gebucht werden, um längere Wartezeiten zu vermeiden
Die Frist zum Umtauschen der alten „roten Pappe“ in einen „EU-Führerschein“ jährt sich am 19. Januar 2025 ein weiteres Mal. Dann verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später die Gültigkeit. Die Führerscheinstelle des Landkreises rechnet deshalb in den kommenden Monaten mit einem größeren Andrang.
Zwischen der Beantragung des EU-Führerscheins und dem Umtausch liegen nur wenige Tage oder Wochen. Hierfür ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch ein Termin erforderlich, der online auf terminreservierung.landkreis-wesermarsch.de gebucht werden kann. Um die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis bereits im September oder Oktober einen passenden Termin zu buchen. Die Anträge auf Umstellung können sowohl in den Rathäusern der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Brake) als auch in der Führerscheinstelle des Landkreis Wesermarsch in Brake gestellt werden.
Wichtig: Zum 19.01.2025 verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später zwar Ihre Gültigkeit, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges (die Fahrerlaubnis) bleibt jedoch weiterhin bestehen.
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Warum ist die Umstellung notwendig?
Die Europäische Union will eine europaweite Vereinheitlichung und damit auch eine erhöhte Fälschungssicherheit erreichen. Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind bei den Papierführerscheinen (rosa oder grau) nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Seit dem 19.07.2022 werden die „alten“ Führerscheine nach und nach ungültig. Unter „alt“ sind alle Führerscheine zu verstehen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
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Was wird an Unterlagen benötigt und welche Kosten entstehen?
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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- “Alter“ Führerschein
- BPA, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere
- Biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- Wenn der Führerschein seinerzeit außerhalb des Landkreises gemacht wurde und die Führerscheindaten noch nicht im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind, wird zudem noch ein sogenannter Karteikartenabgriff der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde benötigt, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Die Ausstellung der Karteikartenabschrift müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Am einfachsten geht die Bestellung bei der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail.
- Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet 28,30 €.
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Zu welchem Zeitpunkt ein Führerschein ungültig wird, ist der hier aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: |
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Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
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Ausstellungsjahr | Tag, bis zu den der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
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