- Führerscheinstelle -
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-214
E-Mail: fuehrerscheinstelle@wesermarsch.de
Mo. - Do. 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Fahrerlaubnis / Führerschein
Die Führerscheinstelle ist für die Ausstellung, Verlängerung und Verwaltung von Führerscheinen zuständig. Sie prüft die Eignung der Antragsteller, sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und fördert die Verkehrssicherheit. Ihre Aufgaben umfassen auch die Überwachung der Fahrtauglichkeit, insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Verkehrsstraftaten.
Führerschein-Umtausch
Termine rechtzeitig online buchen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Die Frist zum Umtauschen der Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen. [mehr erfahren >>]

Fahrerlaubnis / Führerschein
Führerschein-Umtausch
Termine sollten rechtzeitig online gebucht werden, um längere Wartezeiten zu vermeiden
Die Frist zum Umtauschen der Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins im Feld 4a eingetragen.
Zwischen der Beantragung des EU-Führerscheins und dem Umtausch liegen nur wenige Tage oder Wochen. Hierfür ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch ein Termin erforderlich, der online auf terminreservierung.landkreis-wesermarsch.de gebucht werden kann. Um die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis bereits im September oder Oktober einen passenden Termin zu buchen. Die Anträge auf Umstellung können sowohl in den Rathäusern der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Brake) als auch in der Führerscheinstelle des Landkreis Wesermarsch in Brake gestellt werden.
Warum ist die Umstellung notwendig?
Die Europäische Union will eine europaweite Vereinheitlichung und damit auch eine erhöhte Fälschungssicherheit erreichen. Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind bei den Papierführerscheinen (rosa oder grau) nach Geburtsjahrgängen gestaffelt, bei den Führerscheinen im Scheckkartenformat nach Ausstellungsdatum. Seit dem 19.07.2022 werden die „alten“ Führerscheine nach und nach ungültig. Unter „alt“ sind alle Führerscheine zu verstehen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
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Was wird an Unterlagen benötigt und welche Kosten entstehen?
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
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- „Alter“ Führerschein
- Personalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere
- Biometrisches Lichtbild (Passfoto)
- Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet 32,80 Euro.
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Zu welchem Zeitpunkt ein Führerschein ungültig wird, ist der hier aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: |
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| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953-1958 | 19.07.2022 |
| 1959-1964 | 19.01.2023 |
| 1965-1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
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| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999-2001 | 19.01.2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
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