Familie, Kinder & Jugend

Kreisjugendpflege

Fachdienst Jugend
Kreisjugendpflege
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Kreisjugendpfleger
N.N.
Telefon: 04401 927-0
E-Mail: kreisjugendpflege@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Angebote der Kreisjugendpflege

Die Kreisjugendpflege umfasst die Bereiche außerschulische Jugendbildung, offene Jugendarbeit und den erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Die Jugendpflege arbeitet mit einem großen Netzwerk vorhandener Jugendhilfeeinrichtungen zusammen und stellt Angebote zur Verfügung, die an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und diese bei der Gestaltung ihrer sozialen Entwicklung unterstützen, beteiligen und qualifizieren. Sie sollen zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen..

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Unsere Angebote umfassen

Die Kreisjugendpflege organisiert für Jugendliche in den Ferien Gruppenreisen. Darunter war bisher in jedem Jahr eine zweiwöchige Fahrt in die russische Stadt Woronesch mit der seit 1989 eine internationale Partnerschaft besteht. Vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen wird bis auf Weiteres von Reisen ins europäische u.a. Ausland abgesehen. Zukünftige Angebote sind in Planung, werden aber frühestens in 2021/22 realisiert.

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für Mehrtägige Fahrten pauschale Fahrtkostenzuschüsse. Entsprechende Anträge sind bei der Kreisjugendpflege bzw. im Internet erhältlich..

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für mehrtägige Fahrten im Rahmen des Jugendaustausches pauschale Fahrtkostenzuschüsse. Die Antragstellung erfolgt bei der Kreisjugendpflege.

Die auf Kreisebene als förderungswürdig anerkannten und im Kreisgebiet tätigen Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine erhalten auf Antrag für Aus –und Fortbildungen im Rahmen der außerschulischen Bildungsarbeit pauschale Zuschüsse. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls bei der Kreisjugendpflege.

Mit Einführung des Bildung- und Teilhabe Paketes in 2018 (SGBII, SGBXII) haben sich die Förderrichtlinien bzgl. der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Familien geändert.So können Klassenfahrten, Lernmaterialien, Vereinsbeiträge, u. ä. entsprechend durch das Bildungs-und Teilhabe Pakete übernommen werden. Je nach Einkommen der Eltern kann diesbezüglich bei der zuständigen Behörde, Jobcenter, oder Sozialamt ein Antrag gestellt werden.Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit einen Antrag auf Zuschuss für Fahrten und Lager beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. Diese Zuschüsse werden dann aber auf die Förderung durch das Bildungs- und Teilhabe Paket angerechnet.

Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen und Eltern zu befähigen, gefährdende Einflüsse kritisch zu durchschauen und abzuwehren. Kinder die aufgeklärt sind und Nein sagen können, sind seltener Opfer von Missbrauch. In Zusammenarbeit mit der Polizei führt das Jugendamt regelmäßig Alkoholkontrollen auf Stadt und Volksfesten durch. Die Durchführung und Organisation von Infoveranstaltungen zum Thema Medienschutz und Internetmissbrauch gehören auch zu den Aufgaben im Jugendschutz, genauso wie die Prävention vor Gewalt- und sexuellem Missbrauch.

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Die Ausbildung ist inhaltlich und zeitlich bundeseinheitlich geregelt. Sofern die gesetzlichen Vorgaben von qualifizierten Mitarbeitern bei der Ausbildung der Jugendgruppenleiter angewendet werden, können auf Grund einer Kooperationsvereinbarung die Vereine und Verbände, diese Ausbildung selbst durchführen. Ausschließlich die Anerkennung und Beantragung der Ausweise erfolgt derzeit durch die Kreisjugendpflege.

Bei Unfällen von Jugendlichen in Sportvereinen ist durch die Kontaktaufnahme zur Kreisjugendpflege ein Fragenbogen beim Landkreis Wesermarsch erhältlich. Von dort aus wird die Schadensmeldung dann an den Kommunalen Schadenausgleich zwecks Abwicklung weitergeleitet.

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Für weitere Auskünfte zu Fragen und Anregungen bezüglich Jugendpflege, Förderrichtlinien und Antragstellung und
zum Jugendschutz im Landkreis Wesermarsch stehen die Jugendpfleger im Landkreis Wesermarsch zur Verfügung.

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Downloads:

Antrag auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Erläuterungen zum Antrag auf Kreiszuschüsse für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Teilnehmerliste der Keisjugendpflege für Fahrten, Wanderungen und Reisen Dokument ansehen »
Richtlinie des Landkreises Wesermarsch zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
Stand: 10/2021
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Schadenfall melden! Fragebogen für Unfälle von Kindern, Schülern oder Jugendlichen Dokument ansehen »