Formen der öffentlichen
Kindertagesbetreuung
- Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen) sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
- Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder) ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Das Kinder-und Jugendhilfegesetz des Bundes (Sozialbuch VIII) sichert grundsätzlich allen Kindern ein Recht auf Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu.
FAQs – Häufig gestellt Fragen
Attraktive Angebote sowie eine belastbare, dichte Infrastruktur für Familien mit Kindern sind ein Schwerpunkt der kommunalen Arbeit.