Kindertagesbetreuung

Familie, Kinder & Jugend

Fachdienst Jugend - Kindertagesbetreuung
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Fachberatung Kindertagespflege


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Formen der öffentlichen

Kindertagesbetreuung

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen) sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder) ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Das Kinder-und Jugendhilfegesetz des Bundes (Sozialbuch VIII) sichert grundsätzlich allen Kindern ein Recht auf Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu.

FAQs – Häufig gestellt Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Weiterführender Link:
Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte erfragen Sie diese bei der zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Attraktive Angebote sowie eine belastbare, dichte Infrastruktur für Familien mit Kindern sind ein Schwerpunkt der kommunalen Arbeit.