Kindertagesbetreuung
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Kindertagespflege
Im Landkreis Wesermarsch stellt die Kindertagespflege einen wichtigen und verlässlichen Faktor zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.
Die Kindertagepflege bietet für Kinder von 0 bis drei Jahren ein gleichwertiges Betreuungsangebot gegenüber der institutionellen Betreuung an und wird öffentlich gefördert. Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege. Neben der Betreuung für unter Dreijährige wird die ergänzende Kindertagespflege auch für ältere Kinder gewählt, wenn die Betreuungszeiten in Kita oder Schule nicht ausreichen. Ein besonderer Vorteil der Kindertagespflege ist ihre Flexibilität. Betreuungszeiten können, auch bei ungewöhnlichen Arbeitszeiten der Eltern, individuell abgesprochen werden.
In dieser Betreuungsmöglichkeit werden bis zu 5 Kinder von einer Kindertagespflegeperson im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen betreut.
Der familiäre Rahmen, der günstige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. Der niedrige Betreuungsschlüssel ermöglicht der Kindertagespflegeperson die einzelnen Kinder intensiv zu beobachten, ihre Interessen aufzugreifen und die Entwicklung der individuellen Bildungsprozesse des Kindes zu fördern. Durch den täglichen Kontakt können Eltern und Kindertagespflegeperson eng zusammenarbeiten und so gemeinsam das Kind fördern.
FAQs zur Kindertagespflege
Attraktive Angebote sowie eine belastbare, dichte Infrastruktur für Familien mit Kindern sind ein Schwerpunkt der kommunalen Arbeit.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
In jedem Fall ist Voraussetzung für die Tätigkeit einer öffentlich geförderten Kindertagespflegeperson eine Prüfung
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- der persönlichen Eignung
- der fachlichen Kenntnisse (die sich die Kindertagespflegeperson durch eine Qualifizierung nach den Richtlinien dem QHB des Bundesverbands für Kindertagespflege angeeignet hat)
- der Räumlichkeiten
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vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis, durch das zuständige Jugendamt, notwendig.
Die sorgfältige Prüfung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung in der Kindertagespflege. Ebenso der gesetzlich verankerte Anspruch von Kindertagespflegepersonen auf fachliche Begleitung durch Fachberatungskräfte.
Info zur Qualifizierung nach dem QHB des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Als Vorbereitung auf die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson werden 160 UE absolviert. Hinzu kommen 80 Stunden Praktika in Kita und Kindertagespflege und 100 Stunden Selbstlerneinheiten. Die Praxisvorbereitende Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung.
Anschließend ist es möglich, eine Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen.
Nach mindestens 1-Jähriger Tätigkeit, kann dann, praxisbegleitend, ein Aufbaukurs mit 140 UE zuzüglich ca. 40 Stunden Selbstlerneinheiten, absolviert werden. Auch diese Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung.
Diese Kurse werden regelmäßig angeboten.
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Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich gerne an die Fachberatung für Kindertagespflege über die o. a. Kontaktdaten.