Gesundheits- und Gewässeraufsicht

Gesundheit & Pflege

Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt)
Rönnelstraße 10, 26919 Brake

Telefon: 04401 927-511 (Zentrale)
E-Mail: gesundheitsamt@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Gefahrstoffe

Überwachung des Einzelhandels mit Gefahrstoffen/ Chemikalien.

Das Gesundheitsamt überwacht den Bereich des Einzelhandels mit Gefahrstoffen. Dafür besichtigt es insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, regelmäßig Betriebe und Einrichtungen (zum Beispiel Landhandelsbetriebe, Baumärkte, Farben- und Tapetengeschäfte, Gärtnereien und Gartencenter, Tankstellen, Zoofachgeschäfte, Supermärkte), die Gefahrstoffe im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben.

Für Produkte, die Gefahrstoffe enthalten (zum Beispiel Haushaltsreiniger, Klebstoffe, Lampenöle, Farben; Schädlingsbekämpfungsmittel), gelten besondere Lagerungs-, Abgabe- und Kennzeichnungsvorschriften, die im Einzelhandel zu beachten und einzuhalten sind. Werden Gefahrstoffe, von denen besondere Gefahren ausgehen, in den Verkehr gebracht, ist die Anwesenheit von sachkundigen Personen vorgeschrieben, um die Verbraucher fachgerecht zu beraten. Der Handel mit Gefahrstoffen unterliegt vielen Beschränkungen.

Ferner wird vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Abgabe von Stoffen und Gemischen, für die gemäß Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung eine Erlaubnispflicht vorgesehen ist, erteilt.
.

Erlaubniserteilung: Gewerbsmäßiger Umgang mit Stoffen und Gemischen, für die gemäß Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung eine Erlaubnispflicht vorgesehen ist

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher in Verkehr bringen möchte, die den folgenden gefahrstoffrechtlichen Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien unterliegen, benötigt eine Erlaubnis.
.

Erlaubnisherbeiführende gefahrstoffrechtliche Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien:

H340 Kann genetische Defekte verursachen
H350 Kann Krebs erzeugen
H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen
H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
H370 Schädigt die Organe
oder
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition

.
Für das Gebiet des Landkreises Wesermarsch erteilt das Gesundheitsamt des Landkreises nach vorheriger Antragsstellung die Erlaubnis für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.

Nähere Informationen zur Erlaubniserteilung können Sie dem Informationsschreiben „Informationen zur Erlaubnispflicht nach § 6 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)“ entnehmen.


Rechtsgrundlage: