Landkreis rechnet mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen am Montag.
Der Landkreis Wesermarsch weist vor dem Hintergrund der für Montag, 8. Januar, angekündigten umfassenden Protestaktionen der Landwirte gegen die Bundespolitik auf erhebliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr hin, die für die Hauptverkehrsachsen der Wesermarsch zuerwarten sind. So wird der Wesertunnel in der Zeit von 4.30 bis 20 Uhr für die angemeldete Versammlung der Landwirte gesperrt. Polizeiliche Sperrungen ergeben sich in diesem Zeitraum zudem in Brake für die Kreuzung der B211/B212/Weserstraße in Richtung Nordenham, für den Knotenpunkt der B212/L889/K205 in Golzwarden (ebenfalls in Fahrtrichtung Nordenham) sowie an der Hahnenknooper Mühle (B437), in Sürwürden (B212) und in Höhe des Gewerbegebiets Am Wesertunnel (B212). Aufgrund der Sperrungen ist wiederum auf den Ausweichstrecken im Landkreisgebiet mit einem hohen Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Verschiedene Branchen haben des Weiteren aus Solidarität zu der Landwirtschaft eine Beteiligung an den Protesten angekündigt. Möglicherweise gibt es auch Einschränkungen im Fähr- oder Zugverkehr. Angemeldet wurde vonseiten der Landwirtschaft zudem eine Sternfahrt nach Bremen, wodurch es
auch in der südlichen Wesermarsch zu Staubildungen kommen kann. Der Landkreis Wesermarsch empfiehlt daher allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreisgebiet, auf vermeidbare Fahrten zu verzichten. Wer wiederum auf das Auto angewiesen ist, hat im Falle eines Staus an die Bildung einer
Rettungsgasse zu denken.
Offiziell angemeldet ist bisher eine Versammlung am Wesertunnel, weshalb dieser gesperrt wird. Umleitungen werden ausgeschildert. Auf dieser Grundlage kommt der Landkreis seiner Pflicht nach und lässt den Schülerverkehr stattfinden. Gleichwohl könne nicht ausgeschlossen werden, dass nicht überall durchgehend normaler Unterricht stattfinden kann, da auch die Lehrkräfte je nach Wohnort von den Sperrungen im Straßenverkehr betroffen sein könnten. „Eine Betreuung wird an den Schulen sichergestellt“, so Landrat Siefken. Vor diesem Hintergrund weist er darauf hin, dass es Eltern freigestellt ist, ihr Kind am kommenden Montag zur Schule zu schicken oder andernfalls zu Hause zu betreuen, sofern dieses möglich ist.
Hinsichtlich des ÖPNV teilt der Landkreis in Abstimmung mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) mit, dass die Buslinie 440 am Montag nicht durch den Wesertunnel verkehren kann. Die Fahrten nach Bremerhaven sollen, soweit möglich, bis Rodenkirchen gehen. Die
Fahrten der Linie 440 in Richtung Blexen und Oldenburg sollen wiederum, soweit möglich, bedient werden.
Zur rechtlichen Situation teilt Kreisrätin Maren Würger mit, dass dem Landkreis die Versammlung angezeigt wurde. Entsprechend habe die Kreisverwaltung in enger Abstimmung mit dem Veranstalter sowie der Polizei innerhalb des rechtlichen Rahmens nach einer für alle Seiten vertretbaren Lösung
gesucht. „Das Recht der Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, welches vonseiten der zuständigen Behörden nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden darf.“
An dem Protest beteiligte Fahrzeuge müssen fahrbereit sein, um beispielsweise Rettungsfahrzeuge passieren zu lassen. Auch dürfen in den Röhren des Wesertunnels keine Fahrzeuge abgestellt werden.
„Alles, was nicht angemeldet ist, unterliegt auch nicht dem Recht der Versammlungsfreiheit“, erläutert Landrat Stephan Siefken. Unangemeldete Aktionen, wie z. B. das Blockieren von Ausweichstrecken oder Fähranlegern, können den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen und müssen unterlassen werden.