Bildung & Teilhabe

Soziales & Fürsorge

Fachdienst Soziales - Bildung & Teilhabe
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Bildungs- und Teilhabepaket

für Städte und Gemeinden

Eine wichtige Initiative zur Förderung von Chancengleichheit und sozialer Teilhabe in unseren Städten und Gemeinden.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Programm der Bundesregierung, das darauf abzielt, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Ziel ist es, jedem Kind die gleichen Chancen zu bieten, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Warum ist das Bildungs- und Teilhabepaket wichtig?

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Möglichkeiten haben, sich zu bilden und am sozialen Leben teilzunehmen. Bildung und soziale Teilhabe sind entscheidend für die persönliche Entwicklung und die chancenreiche Zukunft unserer Kinder. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass keine Talente verloren gehen und jedes Kind die Unterstützung erhält, die es benötigt.
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Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Das Paket umfasst verschiedene Leistungen, die eine ganzheitliche Förderung ermöglichen:

  1. Schulbedarf: Unterstützung bei den Kosten für Schulmaterialien, wie z.B. Bücher, Schreibwaren und andere Lernmittel.
  2. Schulausflüge und Klassenfahrten: Kinder erhalten finanzielle Zuschüsse für Beiträge zu Ausflügen und Klassenfahrten, so dass sie an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen können.
  3. Nachhilfe und Förderunterricht: Eltern können finanzielle Unterstützung für Schülernachhilfe in Anspruch nehmen, um die schulischen Leistungen zu verbessern.
  4. Sport, Kultur und Freizeit: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, an Sport- und Freizeitaktivitäten, Clubs, Musik- oder Kunstkursen teilzunehmen, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen.
  5. Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte: Kinder aus anspruchsberechtigten Familien können von einem Mittagessen in der Schule oder Kita profitieren.

Um von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind einkommensschwache Familien mit Kindern anspruchsberechtigt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Beantragung erfolgt in den meisten Fällen über das zuständige Jugendamt oder das Jobcenter. Hierbei kann Ihnen unser Team gerne zur Seite stehen und Sie umfassend beraten.

Vielen Dank für Ihr Interesse am Bildungs- und Teilhabepaket!

Gemeinsam bringen wir Bildung und Teilhabe in unsere Gemeinden voran.