Der Immissionsschutz hat das Ziel, Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen wie Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen oder Erschütterungen zu schützen.
Grundlage dafür ist insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Der Landkreis übernimmt als zuständige Behörde verschiedene Aufgaben im Immissionsschutz. Dazu gehören unter anderem die Genehmigung und Überwachung bestimmter Anlagen, etwa von Windenergieanlagen, Biogasanlagen oder größeren Tierhaltungsanlagen etc. So können Anlagen zum Behandeln, Verarbeiten oder Herstellen von Produkten ab einer gewissen Grösse nur unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange genehmigt werden.
Außerdem prüft der Landkreis mögliche Umweltbelastungen und beteiligt sich an Planungs- und Bauverfahren.
Auch Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung, beispielsweise zu Lärm- oder Geruchsbelastungen, werden hier aufgenommen und geprüft. Ziel ist es, Belastungen möglichst zu vermeiden und ein verträgliches Zusammenleben von Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu gewährleisten.
Anzeigen und Meldungen
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Im Immissionsschutzrecht gibt es verschiedene Anzeige- bzw. Meldepflichten. Diese ergeben sich sowohl direkt aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als auch aus Durchführungsverordnungen zum BImSchG (BImSchV). Für Landkreise sind vor allem Anzeigen relevant, die den Betrieb, die Änderung oder besondere Eigenschaften von Anlagen betreffen.
Die wichtigsten Anzeigen sind nachfolgend aufgeführt.
Elektronische Antragstellung (ELiA)
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Für Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann das elektronische Antragssystem ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) genutzt werden.
ELiA ermöglicht es, Anträge auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungen digital zu erstellen und einzureichen. Das Programm führt Schritt für Schritt durch den Antrag und unterstützt dabei, alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig zusammenzustellen.
Das elektronische Verfahren erleichtert die Antragstellung und trägt dazu bei, Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Die Antragsunterlagen können anschließend bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden.
Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.
Vorteile von ELiA
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strukturierte und geführte Antragstellung
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Unterstützung beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
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elektronische Übermittlung der Antragsunterlagen an die zuständige Behörde
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bessere Übersicht über die einzureichenden Angaben
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