nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Feststellung gemäß § 5 UVPG
Genehmigung nach §§ 68 WHG und §§ 57 NWG / 36 WHG
Im Verfahren (68 5520 23 51 – 137) zur Beantragung einer Genehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Gewässerausbau und zu Anlagen im/am Gewässer nach §§ 57 NWG / 36 WHG (Gemarkung Moorriem, Flur 39, Flurstücke 24/2; 25; 26; 28/1; 28/4; 29; 30; 31/2), Antragsteller: TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth hat der Landkreis Wesermarsch nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Verfahren nicht erforderlich ist.
Wesentliche Gründe für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit sind die Feststellung und Darstellung aller möglichen Betroffenheiten der Schutzgüter durch die Baumaßnahme und die Festsetzung aller fachlich in Frage kommenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat der Landkreis Wesermarsch festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Verfahren nicht erforderlich ist. Durch ökologische und bodenkundliche Baubegleitung, durch Bauzeitenregelungen und vorsorgliche Vergrämungsmaßnahmen, durch die Neuanlage eines Grabens und durch die Festsetzung einer extensiv genutzten Grünlandfläche als Kompensationsmaßnahme verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Für das Schutzgut Kulturelles Erbe wird vorsorglich eine Vermeidungsmaßnahme mit aufgenommen, um Beeinträchtigungen auf das Schutzgut auszuschließen. Es sind keine Schutzgebiete oder geschützte Teile von Natur und Landschaft betroffen. Durch die Maßnahme kommt es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 2 UVPG.
Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird das Ergebnis der Vorprüfung hiermit bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Brake, 14.11.2024
Landkreis Wesermarsch
Stephan Siefken
Landrat