Untere Naturschutzbehörde weist auf Rückzugsräume für geschützte Vögel hin
Überflutete und gefrorene Wiesen – darauf haben Schlittschuhläufer gewartet. Doch ausgerechnet dort, wo vornehmlich Zugvögel rasten, ist die Nutzung der Eisflächen aus Gründen des Naturschutzes nicht erlaubt: in Schutzgebieten. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch weist deshalb daraufhin, die geltenden Vorschriften der Schutzgebietsverordnungen zu beachten.
Naturschutzgebiete wie der Moorhauser Polder bieten Wildtieren sowie rastenden und geschützten Vogelarten einen wichtigen Rückzugsraum. Gerade bei den aktuell niedrigen Temperaturen bedeutet jedes Fluchtverhalten jedoch für die Vögel durch den entstehenden Stress einen unnötig erhöhten Energieverbrauch, der die Tiere extrem belasten und gefährden kann.
Wer seine Schlittschuhe außerhalb der geschützten Bereiche auf freigegebenen Flächen nutzt, hält sich also nicht nur an Regeln, sondern leistet auch einen Beitrag zum Tier- und Umweltschutz.
Die in den Schutzgebieten geltenden Regelungen (auch zum Betreten und Befahren) können in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen nachgelesen werden.

