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Zusammenlegung der Realverbände „Huntebrücker Hellmer“ und „Schlüter Hellmer“, nachfolgend „Realverbände“, gem. § 42 Realverbandsgesetz (RealVerbG,NI) zu einem neuen Realverband
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Der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt, die Realverbände zu einem neuen Realverband zusammenzulegen.
Der neue Realverband wird den Namen „Realverband Huntebrücker und Schlüter Helmer“ tragen.
Die Mitgliederversammlungen der Realverbände haben in einer gemeinsamen Sitzung am 29.01.2026 die Zusammenlegung einstimmig beschlossen. Aufgrund der räumlichen Nähe der Realverbände, der gleichartigen Aufgabenwahrnehmung sowie der übereinstimmenden Interessen der Mitglieder ist die Zusammenlegung zweckmäßig. Sie dient insbesondere der Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, der Vermeidung von Doppelstrukturen sowie einer effizienteren Nutzung finanzieller und personeller Ressourcen und ermöglicht eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung.
Mitglieder des neu zu bildenden Realverbandes werden die bisherigen Mitglieder der Realverbände. Der neue Realverband tritt in die Rechte und Pflichten der bisherigen Realverbände ein und übernimmt deren Vermögen und Aufgaben.
Die Mitglieder der Realverbände können gegen die beabsichtigte Zusammenlegung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwendungen erheben. Einwendungen können nur darauf gestützt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung nicht vorliegen.
Die Amtliche Bekanntmachung kann über die nachfolgende Schaltfläche eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.
