gemäß § 21a der neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
über die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA)
im Windpark Brake Repowering / Ovelgönne

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Der Landkreis Wesermarsch hat am 05.02.2026 der Firma wpd Windenergieanlage Ovelgönne-Niederort GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen einen Änderungsgenehmigungsbescheid erteilt:

Anlagenstandort ist der Windpark Brake Repowering / Ovelgönne in 26919 Brake und 26939 Ovelgönne.

Standorte der Anlagen sind die folgenden Flurstücke:

Gemarkung Flur Flurstück

WEA 02

Oldenbrok 10 93

WEA 03

Oldenbrok 10 221

WEA 04

Hammelwarden   7 530

WEA 05

Hammelwarden   7 387/388

WEA 06

Hammelwarden   7

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Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:

Ihnen wird hiermit gemäß §16 b Abs. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs zu § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit gültigen Fassung die Änderungsgenehmigung zum Genehmigungsbescheid vom 10.12.2024 (damals noch erteilt im Namen der vorherigen Firmierung wpd Windpark Nr. 671 GmbH & Co. KG) wie folgt erteilt:

      • Wechsel des Anlagentyps der genehmigten Windenergieanlagen auf:
      • Errichtung und Betrieb von zwei WEA ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von max. 123 m, einer Gesamthöhe von max. 203 m und einer Nennleistung von 5,56 MW inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen.
      • Errichtung und Betrieb von drei WEA ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von max. 102 m, einer Gesamthöhe von max. 182 m und einer Nennleistung von 5,56 MW inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen.

Zudem werden einzelne Nebenbestimmungen in Folge des Antrags auf Änderung des Anlagentyps geändert

Die bisherigen Nebenbestimmungen behalten ihre Gültigkeit, sofern sie nicht durch diesen Bescheid geändert werden. Eine Neuregelung der unverändert gebliebenen Nebenbestimmungen ist mit diesem Änderungsbescheid nicht verbunden. Vielmehr beschränkt sich die Regelungswirkung dieses Bescheids auf die Änderung, Aufhebung und Neuregelung folgender Nebenbestimmungen

Die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides wird hiermit auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 16 b Abs. 7, § 19 BImSchG und § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allgemeinen Hinweisen und der Begründung liegt in der Zeit vom 13.02.2026 bis zum 27.02.2026 beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 307 während folgender Dienststunden

Montag bis Donnerstag    von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag    von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt gilt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Wesermarsch Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake oder per E-Mail: uib@wesermarsch.de angefordert werden.

Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Straße 15 in 26919 Brake erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

Brake, 10.02.2026

Landkreis Wesermarsch

Stephan Siefken
Landrat

Download der Genehmigung


Änderungsgenehmigung der genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen (WEA) nach Nr. 1.6.2 Verfahrensart V der 4. BImSchV zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen Windpark Brake Repowering / Ovelgönne Dokument ansehen »