Ab April steigt die Förderung auf bis zu 1.500 Euro
Eine Erhöhung um 500 Prozent – auf 1.500 Euro steigt ab April der maximale Zuschuss, mit dem der Landkreis Wesermarsch den Einbau von Regenwasserzisternen fördert. Zudem kann nun auch oberirdische Regenwasserbehälter ein Zuschuss von bis zu 500 Euro beantragt werden. Gefördert werden zudem nun auch kleinere Anlagen mit einer Mindestgröße von 1.600 Litern. Drei Jahre nach der Erhöhung der zur Verfügung gestellten Mittel baut der Landkreis sein Engagement für die Schonung kostbaren Trinkwassers weiter aus.
„Das Interesse der Menschen ist da“, weiß Judith Bremer, Klimaschutzmanagerin des Landkreises. „Mit der Erhöhung der Zuschüsse auf 30 Prozent der Kosten wollen wir es den Bürgerinnen und Bürgern noch leichter machen, sich für die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung zu entscheiden.“
40.000 Euro, und damit mehr als zuvor, stehen in den kommenden zwei Jahren für diesen Zweck zur Verfügung. Von der Erhöhung der Zuschüsse für den Einbau einer Regenwasserzisterne profitieren neben der Umwelt vor allem die Menschen der Wesermarsch.
„Ich bin dem Kreistag dankbar, dass er diesen Entschluss getroffen hat“, erklärt Landrat Stephan Siefken. „Als Vorsitzender des Strategierats Wasser kenne ich die Herausforderungen, vor denen wir in der Wasserversorgung stehen. Zudem kann in der Wesermarsch aufgrund der Nordseenähe kein Trinkwasser gefördert werden. Mit der Förderung des Baus von Regenwasserzisternen tragen wir einen Teil zur sicheren Versorgung der Wesermarsch bei.“
Durch die Nutzung von gesammeltem Regenwasser statt Trinkwasser können Kosten eingespart und zudem ein Beitrag zum Klimaschutz gemacht werden.
Der Förderantrag ist auf der Website des Landkreises zu finden: https://t1p.de/zisterne.
Gefördert werden geplante Projekte, die noch nicht begonnen bzw. beauftragt wurden.
Zusätzlich zum Zisternenbau zur Gartenbewässerung unterstützt der Landkreis Wesermarsch weiterhin auch Anlagen zur Nutzung von Regenwasser im Gebäude, speziell für die Toilettenspülung und die Waschmaschinen. Für diesen Förderbereich stehen 10.000 Euro zur Verfügung.

