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Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd auf Nutrias
(Myocastor xoypus) in befriedeten Bezirken
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Um die weitere Ausbreitung der Nutrias zu begrenzen, hat der Landkreis Wesermarsch in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt, welche Jagdmaßnahmen in befriedeten Bezirken sinnvoll sind. Grundlage sind das Bundesjagdgesetz (Setzung von Maßnahmen nach § 6 BJagdG) und das Niedersächsische Jagdgesetz ( §§ 9 Abs. 3 und 6 NJagdG). Die konkreten Regelungen sind der Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd auf Nutrias zu entnehmen und werden hiermit bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung kann über die nachfolgende Schaltfläche eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.
