über die Änderung der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
zur Wahl der Landrätin / des Landrates
im Landkreis Wesermarsch am 13. September 2026
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Gemäß den Vorschriften des §§ 16 und 45a, 45 b und 45d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30), gebe ich bekannt:
Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die der Landrätin / des Landrates am 13. September 2026 vom 55. Tag auf den 69. Tag vor der Wahl vorverlegt.
Die Einreichungsfrist endet somit bereits am
Montag, den 06. Juli 2026, um 18:00 Uhr.
Brake, den 07.05.2026
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Maren Würger
Die Kreiswahlleiterin für die Kommunalwahl

