Gesetzliche Situation und rechtliche Grundlagen
Seit dem 02. April 2026 ist der Wolf in das Bundesjagdgesetz überführt worden. Ziel ist es, auf Schadensereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können. Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadstiftender Wölfe und ggf. Wolfsrudel zu unterstützen und zugleich den niedersächsischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf zu gewährleisten.
Solange das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) nicht geändert ist, liegt die Zuständigkeit für alle mit dem Bundesjagdgesetz zusammenhängenden Aufgaben den Wolf betreffend – auch für die Schnellabschüsse – bei den Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Nutztierrisse und Beihilfe
In Niedersachsen sind seit 2022 ausschließlich die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Rissbegutachtung und Dokumentation zuständig, bei denen der Verdacht besteht, dass ein Wolf beteiligt sein könnte. Selbstverständlich sollte jedoch bei verletzten und noch lebenden Tieren auch der zuständige Tierarzt oder die Tierärztin hinzugezogen werden. https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38891_Rissbegutachtung.
Nutztierrisse an denen mutmaßlich der Wolf beteiligt war, sind dementsprechend an die zentrale Hotline der Landwirtschaftskammer – 0511 3665 1500 – zu melden. Die Hotline steht auch am Wochenende oder an Feiertagen zur Verfügung. Der zuständige Bezirksförster des Landkreises Wesermarsch wird schnellstmöglich zur Dokumentation und Rissbegutachtung beim betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb erscheinen.
Wichtig zu wissen für den Nutztierhalter: Lassen Sie den Fundort unberührt! Sichern Sie die Stelle so schnell wie möglich gegen weitere Aasfresser ab und vermeiden Sie die Kontamination durch Hunde. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Bezirksförsterin oder der Bezirksförster die Dokumentation des Schadens vor Ort ungestört durchführen kann. Nur so kann eine reibungslose und schnelle Bearbeitung des Falles gewährleistet werden. Wenn Sie verletzte Nutztiere auffinden, sollten Sie zudem den zuständigen Tierarzt oder Tierärztin (Veterinäramt https://www.jade-weser.de/) verständigen. Bei einem Ausbruch von Nutztieren, insbesondere bei Verkehrsgefährdungen, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen.
Durch eine Rissbegutachtung kann die zuständige Bezirksförsterin oder der zuständige Bezirksförster oftmals eine erste Einschätzung abgeben, ob es sich bei dem Verursacher um einen Wolf gehandelt haben könnte. Einen gesicherten Nachweis erhält man jedoch erst über die entnommene DNA-Probe die zunächst untersucht werden muss. Die Nutztierhalterin oder der Nutztierhalter werden im Anschluss schriftlich von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über die Verursacherschaft informiert. Die Ergebnisse sind zudem über die Schadenstabelle der Landesjägerschaft öffentlich einsehbar: https://www.wolfsmonitoring.com/nutztierrisse/
Alle offiziellen Nutztierrisse, die von der zuständigen Stelle erfasst wurden, werden zudem im Umweltkartenviewer des Landes Niedersachsen sortiert nach Jahren, Landkreisen und/oder Tierrassen aufgeführt:
Auch über Präventionsanträge zum Herdenschutz (darunter fällt die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen oder von Herdenschutzhunden) und Billigkeitsleistungen kann man sich bei der Landwirtschaftskammer des Landes informieren. Die Antragsvordrucke und Merkblätter für Präventionsmaßnahmen sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer zu finden. In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert.
Auch wenn kein wolfsabweisender Grundschutz (Zaun) vorhanden ist und damit eine mögliche finanzielle Entschädigung wegfällt, ist es dennoch wichtig, jeden einzelnen Riss zu melden und zu dokumentieren. Nur so ergibt sich ein fundiertes Bild zur tatsächlichen Ausbreitung und dem Bestand der Wolfspopulation. Außerdem kann hiermit die notwendige Grundlage für eine rechtlich begründete Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden!
Wildtierrisse und Sichtungen, Wolfsmonitoring und –management
Wildtierrisse (Rehwild etc.) sowie Sichtungen und Beobachtungen (Bilder, Videos oder Spuren) von Wölfen sind wichtige Informationen, die über das zentrale Portal der Landesjägerschaft gemeldet werden können. Dort gibt es einen Online-Meldebogen oder den Link zu einer App, über die Meldungen eingegeben werden können: https://www.wolfsmonitoring.com/meldung/meldebogen-online. Alternativ können Sichtungen auch an die Wolfsberater oder die Untere Jagdbehörde weitergegeben werden. Die in Niedersachsen bekannten Territorien, Einzeltiere und Rudel sind auf der Internetseite der Landesjägerschaft einsehbar: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring.
Toter, kranker oder verletzter Wolf
Grundsätzlich ist bei einem toten, kranken oder verletzten Wolf der Jagdausübungsberechtige zu informieren, in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auch die Polizei.
Wolfsberater und Wolfsberaterinnen
Die Aufgabe der ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen liegt in der Öffentlichkeitsarbeit und der Unterstützung des landesweiten Monitorings. Für Fragen zum Thema Wolf, bei Sichtungen oder Spuren werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die vom Land ernannten Berater zu wenden. Die aktuellen Kontaktdaten sind über die Internetseite des NLWKN einzusehen: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wolfsberater/wolfsberaterinnen-und-wolfsberater-in-niedersachsen-45574.html.
