Landkreis Wesermarsch | Poggenburger Straße 15 | 26919 Brake

Focus Führerscheinumtausch geht in die zweite Runde

2023-04-13T09:05:19+02:002022-11-10|

Am 19.01.2023 jährt sich die Frist zum Umtauschen der alten grauen und roten Führerscheine zum zweiten Mal. Dieses Jahr verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 zum 19.02.2023 ihre Gültigkeit. Daher erwartet die Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch bis zum Ablauf der Frist eine Vielzahl an Anträgen. Um die Wartezeiten der Bürger*innen zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis auch die letzten Wochen in 2022 noch zum Umtausch der Führerscheine zu nutzen.

Die Anträge auf Umstellung können persönlich vor Ort sowohl in den Rathäusern der Städte und Gemeinden der Wesermarsch (außer bei der Stadt Brake) als auch in der Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch an der Poggenburger Straße 15 in Brake gestellt werden. Vor Antragsstellung beim Landkreis Wesermarsch müssen allerdings vorab Termine unter terminreservierung@landkreis-wesermarsch.de gebucht werden.

„In diesem Zusammenhang ist es wichtig noch zu erwähnen, dass zwar zum 19.02.2023 die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihre Gültigkeit verlieren, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges, die Fahrerlaubnis, jedoch weiterhin bestehen bleibt“, erläutert Volker Schommartz, stellvertretender Leiter des Fachdienstes für Straßenverkehr beim Landkreis Wesermarsch.

Warum ist die Umstellung notwendig?

Die Europäische Union will so eine europaweite Vereinheitlichung und damit auch eine erhöhte Fälschungssicherheit erreichen. Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind bei den Papierführerscheinen (rosa oder grau) nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Ab dem 19.07.2022 werden die „alten“ Führerscheine nach und nach ungültig. Alte Führerscheine sind alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Zu welchem Zeitpunkt ein Führerschein ungültig wird, ist der nachfolgend aufgeführten Aufstellung zu entnehmen.

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Tag, bis zu den der Führerschein
Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht sein muss

vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu den der Führerschein
umgetauscht sein muss

1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Was wird an Unterlagen für den Umtausch benötigt?

  • „alter“ Führerschein
  • BPA, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere
  • Biometrisches Lichtbild (Passfoto)
  • Wenn der Führerschein seinerzeit außerhalb des Landkreises gemacht wurde und die Führerscheindaten noch nicht im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind, wird zudem noch eine sogenannte Karteikartenabschrift der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde benötigt, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Die Ausstellung der Karteikartenabschrift haben die Bürger*innen bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen. Am einfachsten geht die Bestellung bei der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde per Mail.
  • Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet derzeit 28,30 €.

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