Erhöhung zum 1. Januar 2026 / keine Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss
Am 1. Januar 2026 steigen die Beträge des Mindestunterhalts in allen Altersstufen und die Höhe des Kindergelds jeweils um 4 Euro. Für die Unterhaltsvorschussleistung 2026 ergibt sich rechnerisch keine Änderung der Leistungshöhe gegenüber 2025.
| Mindestunterhalt nach MinUhV ab 01.01.2026 |
Kindergeld ab 01.01.2026 |
Unterhalts-vorschuss | |
| 0–5 Jahre | 486,00 Euro | 259,00 Euro | 227,00 Euro |
| 6–11 Jahre | 558,00 Euro | 259,00 Euro | 299,00 Euro |
| 12–17 Jahre | 653,00 Euro | 259,00 Euro | 394,00 Euro |
Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss gibt es an anderer Stelle auf der Website des Landkreises.
Rückfragen können auch per E-Mail oder per Telefon unter 04401 927-424 an unsere Fachleute herangetragen werden.

