über die
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Zusammenlegungsverfügung der Realverbände
„Huntebrücker Hellmer“ & „Schlüter Hellmer“
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Der Landkreis Wesermarsch hat mit Verfügung vom 14.07.2026 die Realverbände „Huntebrücker Hellmer“ und „Schlüter Hellmer“ gemäß § 42 Realverbandsgesetz (RealVerbG,NI) zusammengelegt.
Die vollständige Verfügung steht nachfolgend als DOWNLOAD im PDF-Format zur Einsichtnahme zur Verfügung und kann bei Bedarf heruntergeladen werden.
