Schornsteinfegerwesen
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Aufgabe des Landkreises Wesermarsch im Bereich des Schornsteinfegerwesens ist die Bestellung und Aufsicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Ab dem 01. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Schornsteinfegergesetz abgelöst. Jetzt besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Dies sind u. a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.
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Aktuelle Ausschreibung des Landkreises Wesermarsch
Wiederbesetzung mehrerer Kehrbezirke
Im Landkreis Wesermarsch sind für die folgenden zwei Kehrbezirke jeweils eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) zu bestellen:
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- OL-09-04 Nordenham-Süd zum 01.07.2024
- OL-09-10 Moorriem zum 01.04.2024
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Die Ausschreibung, eine genaue Aufstellung und Zusammensetzung der wiederzubesetzenden Bezirke (Anlage 1) und weitere Anlagen stehen unter den nebenstehenden Downloads zur Verfügung.