Kreisentwicklung Wesermarsch

Kreis- und Regionalentwicklung

Fachdienst 91 - Büro des Landrats
Kreisentwicklung

Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

E-Mail: kreisentwicklung@wesermarsch.de

Marco Witthohn
Fachdienstleitung
Telefon: 04401 927-326

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Projektförderung

Der Landkreis Wesermarsch stellt jedes Jahr Fördergelder bereit, um Projektideen zu unterstützen, welche den Landkreis Wesermarsch in der Entwicklung als Ort des Zusammenlebens, des Wirtschaftsstandortes oder des Landschaftsraumes nachhaltig voranbringen.

Der Antrag ist über eine standardisierte Projektskizze bei der Gemeinde oder Stadt einzureichen, in der Sie ansässig sind.

Das Formular steht als offenes Word-Dokument und als PDF-Formular zur Verfügung. Für die bessere Weiterbearbeitung nutzen Sie bitte möglichst das Word-Dokument..

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Häufig gestellte Fragen - FAQs

Alle (z.B. Einzelpersonen, Vereine, Institutionen).

Gefördert werden Projekte, die den Entwicklungszielen des Landkreis Wesermarsches dienen. Dazu gehört jedes Vorhaben, was den Landkreis Wesermarsch in der Entwicklung als Ort des Zusammenlebens, des Wirtschaftsstandortes oder des Landschaftsraumes voranbringt.

Konkrete Zielsetzungen lassen sich dem Kreisentwicklungskonzept entnehmen.

In der Regel 2-3 Monate nach Antragstellung.

Das Projekt soll nicht länger als 3 Jahre andauern.

Grundsätzlich kann für eine Projektidee ein Förderanteil von bis zu 50% beantragt werden. Die Erbringung eines Eigenanteils oder die Kofinanzierung durch eine andere Förderung wird damit vorausgesetzt. Es gelten Ausnahmen bei internen Projektvorhaben.

Grundsätzlich nein. Es sei denn, es werden die vom Landkreis Wesermarsch bereitgestellten Fördergelder aufgebraucht.

Die Projektskizze ist bei der Gemeinde oder Stadt einzureichen, in der Sie ansässig sind. Es gelten Ausnahmen bei internen Projektvorhaben.

Sind Sie in der Wesermarsch nicht ansässig, ist der Antrag direkt beim Landkreis Wesermarsch einzureichen.

Im Finanzierungsplan sind die Ausgaben (und ggf. Einnahmen) realistisch zu kalkulieren. Eine Erhöhung der Finanzierungskosten ist nicht mehr vorgesehen, sobald der Zuwendungsbescheid erlassen wurde.

Fraktionen, Kreistagsabgeordnete, Kommunen und kreiseigene Gesellschaften (Gesellschaftsanteil von mindestens 50%) können eine Vollfinanzierung direkt beim Landkreis Wesermarsch beantragen.

Ablaufschema

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