Die Verwaltung
Landkreis

Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Telefax: 04401 927-100
E-Mail: info@wesermarsch.de
Mo - Do ... 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag ..... 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Landrat
Stephan Siefken
Der Landrat wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt gewählt.
Er ist mit Stimmrecht Mitglied des Kreistages und Vorsitzender des Kreisausschusses. Der Landrat setzt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und ist politischer Repräsentant des Landkreises Wesermarsch.
Im Verhinderungsfall wird er von den stellvertretenden Landräten, die vom Kreistag gewählt werden, vertreten.
Ihre Kontaktdaten:
Geschäftszimmer
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
E-Mail: geschaeftszimmer@wesermarsch.de
Mo - Do ... 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag ..... 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Grußwort des Landrates
Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich heiße Sie auf den Internet-Seiten des Landkreises Wesermarsch herzlich willkommen und freue mich darüber, dass Sie sich in unserem virtuellen Kreishaus umschauen möchten.
Mit unseren Web-Auftritt können Sie sich über unseren attraktiven Landkreis sowie die Zuständigkeiten und Leistungen der Kreisverwaltung umfassend informieren.
Auf diesen Seiten präsentiert sich die Wesermarsch mit ihren neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Wirtschaftsstandort mit zahlreichen Unternehmen und Bildungseinrichtungen.
Stellvertretende Landrätin / Landräte
Für die aktuelle Wahlperiode 2021 bis 2026 wurden durch den Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2021 drei ehrenamtliche Landräte gewählt, die den Landrat bei repräsentativen Aufgaben vertreten können.
Dies sind:
Verwaltungsgliederungsplan
Ihre Kontaktdaten:
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
LANDRAT
Herr Siefken
Erster Kreisrat Herr Wenholt
Eigenbetrieb
Rettungsdienst
Herr Wendt
Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Herr Conze-Wichmann
Stand: 01.11.2025
Eigenständige Gesellschaften:
Bei den Eigenbetrieben wurden die Aufgaben des Landkreises Wesermarsch an die eigenständigen Gesellschaften übertragen. Bei einem Teil von ihnen ist der Landkreis alleiniger Gesellschafter.
Kreisrecht / Kreisrechtssammlung
Die Kreisrechtssammlung des Landkreises Wesermarsch informiert öffentlich über die Satzungen, die der Kreistag gem. § 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung in eigener Zuständigkeit beschlossen hat und über Verordnungen, zu deren Erlass der Landkreis Wesermarsch durch spezialgesetzliche Regelungen ermächtigt wurde.
Eine Übersicht über die aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreis Wesermarsch (die ortsüblichen Bekanntmachungen der Kreistagssitzungen) erhalten Sie in unserem




