Arbeitslosengeld II: Informationserteilung

Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:

  • Arbeitslosengeld II beantragen

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:

ADRESSE
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)

SERVICEZEITEN
Mo – Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo – Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

E-MAIL
info@wesermarsch.de

TELEFON
04401 927-0

FAX
04401 927-100

ANSPRECHPARTNER
Frau Ulrike Jakobs

Herr Olaf Michels

ADRESSE
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

TELEFON
+49 800 45555-30

Familienkasse; gebührenfrei
+49 800 45555-20

Für Arbeitgeber; gebührenfrei
+49 800 45555-00

Für Arbeitnehmer; gebührenfrei

WEBSEITE
Bundesagentur für Arbeit

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FAQs

Spezielle Hinweise für – Landkreis Wesermarsch

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sowie die Kosten der Unterkunft und der Heizkosten erhalten Sie beim Jobcenter Wesermarsch in den jeweiligen Geschäftsstellen Brake und Nordenham.

Für die Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist der Landkreis Wesermarsch zuständig. Die Antragsbearbeitung erfolgt jedoch in Zusammenarbeit sowie in den Räumlichkeiten beim Jobcenter Wesermarsch.

Wohnen Sie in Lemwerder, Berne, Elsfleth, Brake, Jade oder Ovelgönne, wenden Sie sich bitte an die Außenstelle Brake.

Anschrift:      Jobcenter Wesermarsch
Weserstr. 2
26919 Brake
(im Gebäude der Agentur für Arbeit)

Tel.: 04401 9387100
Fax: 04401 9387
E-Mail: jobcenter-wesermarsch@jobcenter-ge.de

Wohnen Sie in Stadland, Nordenham oder Butjadingen, wenden Sie sich bitte an die Außenstelle Nordenham.

Anschrift:      Jobcenter Wesermarsch
Bahnhofstr. 30
26954 Nordenham
(im Gebäude der Agentur für Arbeit)

Tel.: 04731 9498100
Fax: 04731 9498
E-Mai: jobcenter-wesermarsch@jobcenter-ge.de

Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und zugelassenen kommunalen Trägern bei ausgewählten Landkreisen.

Übersicht der Jobcenter in Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung