Einbürgerungen & Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de
Vormittags von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zu hause?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man „Einbürgerung“.
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Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie wird beantragt und nach Prüfung sowie Feststellung des Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Aufgrund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten kommt es leider zu Warte- und Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Anfragen per E-Mail oder Telefon nicht sofort beantworten können.
Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
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Bitte beachten:
Für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In einer Kurzfassung haben wir für Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen nachfolgend zusammengefasst. Aufgrund der Vielfältigkeit können wir Ihnen die Voraussetzungen nur punktuell mitteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Aktuell werden die Einbürgerungsanträge bis einschließlich dem ersten Quartal 2024 abschließend bearbeitet. Sofern Sie den Antrag ab April 2024 gestellt haben, müssen wir Sie noch um Geduld bitten. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Sofern Sie Unterlagen per E-Mail nachreichen, lassen Sie uns diese bitte per PDF zukommen, da anderweitige Dokumentenarten nicht verarbeitet werden können.
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Bitte beachten:
Für einen Termin zur persönlichen Vorsprache schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:
einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de mit folgenden Angaben:
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- Vollständigen Namen und Geburtsdatum
- Hintergrund für Ihren Termin
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- Vollständigen Namen und Geburtsdatum
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Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, werden wir Ihnen schnellstmöglich einen entsprechenden Termin per E-Mail mitteilen.
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Das könnte Sie interessieren:
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises.
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Quick-Check
Voraussetzungen zur Einbürgerung überprüfen
Sie haben auch die Möglichkeit einen sogenannten „Quick-Check“ durchzuführen. Mit dem „Quick-Check“ können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der „Quick-Check“ wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt.
Über den folgenden Button gelangen Sie zum
Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung.
Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung“.

