Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de
Vormittags von 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Schnell gefunden:
Sie sind Ausländerin/Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche/r Staatsangehörige/r werden. Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Bedingt durch ein erheblich erhöhtes Antragsaufkommen sowie durch Arbeitsrückstände, die durch zeitweise unbesetzte Sachbearbeiterstellen in der Einbürgerungsbehörde entstanden sind, ergeben sich bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen Verzögerungen.
Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, Ihr Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Hinweis:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten (Artikel 6 Absatz 1 StARModG). Bis dahin werden die Anträge noch nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.
Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab (vollständiger Antrag).
Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangen Anträge beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn aktuell mehrere Monate ab Vorlage eines vollständigen Antrages. Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang.
Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
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Für die persönlichen Vorsprachen zur Einbürgerung steht jetzt eine Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Bitte reservieren Sie über diesen Link vorab Ihren Termin.
Fragen bezüglich des Bearbeitungsstandes können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens von den Sachbearbeitern zur Zeit leider nicht beantwortet werden..
Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner/innen eingeschränkt
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Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld..
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Für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In einer Kurzfassung haben wir für Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen nachfolgend zusammengefasst. Aufgrund der Vielfältigkeit können wir Ihnen die Voraussetzungen nur punktuell mitteilen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.
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Quick-Check
Voraussetzungen zur Einbürgerung überprüfen
Sie haben auch die Möglichkeit einen sogenannten „Quick-Check“ durchzuführen. Mit dem „Quick-Check“ können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der „Quick-Check“ wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt.
Über den folgenden Button gelangen Sie zum
Der „Quick-Check“ ersetzt nicht die Antragstellung.
Wenn Sie nach Durchführung des „Quick-Checks“ Ihre Einbürgerung beantragen möchten, müssen Sie hierzu einen Antrag bei uns einreichen.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung „Einbürgerung“.