Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Do. 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Aufgabe des Landkreises Wesermarsch im Bereich des Schornsteinfegerwesens ist die Bestellung und Aufsicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie die Kontrolle über die Einhaltung der Regelungen der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Ab dem 01. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Schornsteinfegergesetz abgelöst. Jetzt besteht für alle Hauseigentümer die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Dies sind u. a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.
Downloads
Aktuelle Ausschreibung des Landkreises Wesermarsch
Wiederbesetzung eines Kehrbezirkes
Im Landkreis Wesermarsch ist für den folgenden Kehrbezirk OL-09-04 Nordenham-Mitte
eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /
ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
auf der Grundlage der §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) zu bestellen:
Die Bestellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Eine genaue Aufstellung und Zusammensetzung des wiederzubesetzenden Bezirkes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Downloads:
Die aufgeführten Unterlagen sind aus Gründen der Kostenreduzierung und Aufwandsminimierung als einfache Kopie einzureichen; bei Bedarf ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben; sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden; hierzu kann die Erklärung aus Anlage 2 dieser Ausschreibung genutzt werden.
Fremdsprachlich eingereichte Unterlagen sind im Inland erfolgte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Ein Datum, woraus die frühstmögliche Verfügbarkeit der Bewerbenden ersichtlich ist, ist anzugeben (Die Verfügbarkeit ist kein Punkt, der in die Bewertung der Bewerbungen einfließt. Ausschließlich bei einer Entscheidung zwischen zwei exakt punktgleichen Bewerbenden kann die Verfügbarkeit als letztes Auswahlkriterium herangezogen werden)
Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen und der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO –). Bewerberinnen und Bewerbern entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Nachweisen (bitte ohne Verwendung von Bewerbungsmappen, Folien o.ä.) senden Sie bitte bis einschließlich 01.02.2025 an den
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst 32
Herr Steinke / Herr Placküter
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteinganges beim Landkreis Wesermarsch.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die nicht vollständig oder verspätet eingereicht werden, im Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Steinke unter der Telefonnummer 04401-927-234, Telefaxnummer: 04401-927-429, E-Mail: hans-rasmus.steinke@wesermarsch.de, zur Verfügung.