Wespen, Hornissen, Hummeln & Co.

Umwelt - Artenschutz

Fachdienst Umwelt
Untere Naturschutzberhörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Anna Wiersbinski
Telefon: 04401 927-369
E-Mail: anna.wiersbinski@wesermarsch.de

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten treten immer wieder Probleme und/oder Fragestellungen zu Wespen, Hummeln, Hornissen und anderen geschützten Hautflüglerarten auf.

Im Jahr 2017 wurde aus diesem Grund die ehrenamtliche „Beratergruppe Hautflügler“ im Landkreis Wesermarsch gegründet, welche für Beratungen vor Ort und eventuell notwendig werdende Umsiedlungen der Nester zur Verfügung steht. Derzeit besteht die Gruppe aus 6 Ehrenamtlichen. Perspektivisch soll sie durch weitere Interessierte aufgestockt werden, um so den gesamten Landkreis besser abdecken zu können.

Die Kontaktaufnahme mit den einzelnen Beratern erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises, welche die Fälle vorab einschätzt und ggf. die Kontaktdaten der Betroffenen für Beratungsgespräche, Ortsbesichtigungen und Umsiedlungen an die Berater weiterleitet.

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NLWKN Flyer: Wespen- und Hornissenstiche vermeiden und behandeln Dokument öffnen »
NLWKN Flyer: Wespen - Vielfalt in schwarz-gelb Dokument öffnen »

Die wichtigste Regel im Umgang mit Wespen und Hornissen ist Ruhe bewahren! Vermeiden Sie schnelle und hektische Bewegungen.

Außerdem empfehlen sich die folgenden Verhaltensregeln:

  • Getränke im Freien abdecken oder durch einen dünnen Strohhalm trinken.
  • Kindern nach dem Verzehr von Süßspeisen im Freien den Mund und die Wangen abwischen.
  • Besonders in unbekanntem Gelände und auf Obstwiesen nicht barfuß laufen.
  • Duftstoffarme Kosmetik und Deos verwenden, da sich Wespen von vielen Parfums angezogen fühlen.
  • Frisch geschnittene Zitronen mit Gewürznelken besteckt oder Nelkenöl schrecken Wespen ab.

Keine Fallen mit süßem Inhalt oder UV-Elektrofallen aufstellen, denn dadurch werden nur noch weitere Wespen aber auch andere Insekten angelockt.

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Befindet sich ein Wespen-, Hornissen oder Hummelnest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Garten oder Hof, beachten sie die folgenden Verhaltensregeln:

  • Einen Abstand von etwa 4 Metern zu einem Nest einhalten, damit die Tiere sich und ihren Nachwuchs nicht bedroht fühlen.
  • Erschütterungen in direkter Nestnähe z.B. durch Rasenmäher oder Freischneider vermeiden.
  • Lässt sich der Abstand nicht einhalten und sind z.B. viele spielende Kinder in der Umgebung, kann das Nest durch einen Experten umgesetzt werden. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf.

Bedenken Sie auch: Die Wespen- und Hornissenvölker sind einjährig. Das „Problem“ löst sich daher ab Oktober/ November meist von alleine.

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Wespenarten – wie die Gewöhnliche Wespe oder die Deutsche Wespe – unterliegen gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem allgemeinen Artenschutz und dürfen aus diesem Grund nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch die Nester, als Lebensstätten dieser Tiere, unterliegen diesem Schutz solange sie bewohnt sind.

Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind zudem besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. § 1 Bundesartenschutzverordnung). Dementsprechend darf nur auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung, welche von der Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt wird, eine Umsiedlung oder die Beseitigung eines Nestes durchgeführt werden.

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Für Rückfragen, aber auch wenn Sie Interesse haben, sich ehrenamtlich zu engagieren und das Beraternetz unterstützen möchten, wenden Sie sich gerne an die o. g. Ansprechpartnerin der Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch.