Uferbefestigung

Umwelt & Klima

Fachdienst Umwelt
Untere Wasserbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

Servicezeiten:
Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Gräben, Lebensraum für Pflanzen und Tiere

Das aufregendste an Gräben und Grüppen sind ihre Ufer. Wo es gelingt, die natürlichen Ufer zu erhalten oder wiederherzustellen, wird das Element Wasser als wohltuend wahrgenommen. Für Fische, Kleintiere, standortgerechte Pflanzen und Mikroorganismen ist hier ein Lebensraum von ungeahnter Vielfalt vorhanden.

Neben Fischarten wie Stichling, Steinbeißer, Gründling bieten intakte Gräben und natürliche Ufer Fröschen, verschiedenen Schnecken-, Muschel-, Krebs- und Libellenarten sowie an Wasser angepassten Pflanzen wie Schilf, Schwanenblume, Wasserschwertlilie etc. einen idealen Lebensraum.
.

Gefährdung

Dieser Lebensraum ist jedoch leider gefährdet. Die Artenvielfalt geht immer weiter zurück und einige Tiere sind im Bestand gefährdet oder bereits gänzlich ausgestorben.

Hervorgerufen wird diese Tendenz durch Gewässerverunreinigungen aber insbesondere auch durch die Tatsache, dass Gräben verrohrt werden und somit ganz verschwinden. Aber auch Uferbefestigungen beeinträchtigen das natürliche Gefüge der Gewässerlandschaft erheblich. Der natürliche Uferbewuchs, Lebensraum vieler Tierarten, geht verloren. Für Frösche stellt das Bauwerk ein Wanderungshindernis dar. Sie können den Graben nicht mehr verlassen. Für die Fortpflanzung ist dies jedoch unbedingt erforderlich.
.

Uferbefestigung notwendig, aber wie?

Gewisse Umstände können es unumgänglich machen, Ufer bzw. Böschungen in sich zu verfestigen, ein standortgerechter Bewuchs dieses nicht mehr leisten kann. Eine Genehmigung zum Ausbau wird dann in der Regel erteilt. Jedoch wird dem Antragsteller in der Genehmigung auferlegt, den Ausbau nach Möglichkeit naturnah mit heimischen Hölzern, sog. Faschinen (Reisigbündel) und gegebenenfalls mit Wasserbausteinen. vorzunehmen.
.


.


Was müssen Sie beachten?

Wollen Sie am Gewässer oder am Ufer Veränderungen welcher Art auch immer vornehmen oder die alte Uferbefestigung reparieren, erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Verwirklichung Ihrer Absichten bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wesermarsch. Ohne Genehmigung verwirklichte Maßnahmen können teuer werden.
.

Anträge und Formulare:

Einen entsprechenden Antragsvordruck auf Erteilung einer Genehmigung zur Uferbefestigung nach § 67, 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (bitte in 5-facher Ausfertigung zurücksenden)  und ein Merkblatt stehen rechts unter den Downloads zur Verfügung.
.

Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen die o.a . Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen


Ute Peters (Administration, Wasserbehörde)
Zimmer 315
Telefon: 04401 927-311
E-Mail: ute.peters@wesermarsch.de
Britta Hofmann (Naturschutzbehörde)
Zimmer: 303
Telefon: 04401 927-675
E-Mail: britta.hofmann@wesermarsch.de
Elke Schulze-Berger (Wasserbehörde)
Zimmer: 315
Telefon: 04401 927-635
E-Mail: elke.schulze-berger@wesermarsch.de
Niklas Rahn (Wasserbehörde)
Zimmer: 308
Telefon: 04401 927-317
E-Mail: niklas.rahn@wesermarsch.de

Downloads

Antrag auf Uferbefestigung Antragsvordruck auf Erteilung einer Genehmigung zur Uferbefestigung (ausfüllbar) Dokument ansehen »
Merkblatt Uferbefestigung Dokument ansehen »