gemäß § 21a der neunten Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
über die Ertei­lung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
von fünf Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Lemwerder, Gemarkung Altenesch

I.

Der Landkreis Wesermarsch hat am 28.06.2024 der Firma Enercity Windpark Lemwerder GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des nachfolgenden Vorhabens erteilt: Errichtung und Betrieb, inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen, von fünf Windenergieanlagen im Windpark Lemwerder/Ganderkesee: Typ Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von jeweils 131m, einem Rotodurchmesser von 138m und einer Nennleistung von jeweils 4.260 kW beantragt. Die Gesamthöhe jeder Anlage beläuft sich auf 200m. Das beantragte Vorhaben soll in der Gemeinde Lemwerder, Gemarkung Altenesch, Flur 7, Flurstücke 69/1 und 88/1, sowie Flur 8, Flurstücke 322/1, 280/1 und 18/1 errichtet und in Betrieb genommen werden.

II.

Der verfügende Teil des erteilten Genehmigungsbescheides lautet:

Ihnen wird hiermit gemäß § 4 i. V. m.  § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2023 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 Verfahrensart V des Anhangs zu § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der zweiten Änderungsverordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799) die Genehmigung zur Änderung des WEA-Typs des nachfolgenden Vorhabens erteilt:

Errichtung und Betrieb, inkl. aller erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen, von fünf Windenergieanlagen im Windpark Lemwerder/Ganderkesee: Typ Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von jeweils 131m, einem Rotodurchmesser von 138m und einer Nennleistung von jeweils 4.260 kW beantragt. Die Gesamthöhe jeder Anlage beläuft sich auf 200m. Die nachstehenden und in den Anlagen enthaltenen Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Bescheides. Soweit die Nebenbestimmungen nicht besonders als Befristung, Bedingung (B) oder Vorbehalt gekennzeichnet sind, handelt es sich um Auflagen (A) im Sinne des § 36 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Hinweise (H) beruhen auf geltendem Recht und sind bei der Ausführung des Vorhabens zu beachten.

Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Wesermarsch, Poggenburger Str. 15, 26919 Brake, erhoben werden.

III.

Die Genehmigungsbehörde hat unter Berücksichtigung aller Stellungnahmen der Fachbehörden ge­prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen vorliegen. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 BImSchG und aus Rechtsverordnungen aufgrund von § 7 BImSchG ergebe­nen Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange des Arbeits­schutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht entgegenstehen.

Der Bescheid enthält Nebenbestimmungen, diese sind Bestandteil der Genehmigung.

Der Bescheid wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Nebenbestimmungen, allge­meinen Hinweisen und der Begründung liegt vom 02.09.2024 bis einschließlich 16.09.2024 zur Ein­sicht beim Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Umwelt, Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Zimmer 317 während folgender Dienststunden

montags bis freitags                                        von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis donnerstags                              von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid, auch gegenüber Dritten, als zuge­stellt.

Brake, 30.08.2024

Landkreis Wesermarsch

Stephan Siefken
Landrat