Jugendlicher Testkäufer erhält alkohol- und nikotinhaltige Produkte ohne Kontrolle
Drei Versuche, drei Verstöße – bei Testkäufen am vergangenen Montag in Nordenham wurden in allen überprüften Fällen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Alkohol und nikotinhaltige Vapes wurden ohne Alterskontrolle an einen minderjährigen Testkäufer ausgegeben. Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie wichtig Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit jugendlichen Kundinnen und Kunden sind.
„Diese Ergebnisse geben Anlass zur Sorge und verdeutlichen, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen nicht überall greifen“ resümiert die Kreisjugendpflegerin Susanne Benissan, die die Testkäufe im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit Unterstützung der Polizei und des Zolls umsetzte. „Jugendschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Behörden, Handel und Gesellschaft.“
Doch besonders Eltern sind gefordert: Ein offenes Gespräch mit den eigenen Kindern über die Risiken von Alkohol und Nikotin sowie über gesetzliche Altersgrenzen kann entscheidend dazu beitragen, Jugendliche zu sensibilisieren und zu stärken. Aufmerksamkeit und eine klare Haltung im familiären Umfeld sind ein wichtiger Baustein für wirksamen Jugendschutz.
Die Kreisjugendpflege wird mit Unterstützung von Polizei und Zoll auch in Zukunft Maßnahmen zur Kontrolle und Sensibilisierung durchführen. Dabei ist vorgesehen, Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen zu ahnden, um die Einhaltung des Jugendschutzes sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Jugendschutz und den gesetzlichen Grundlagen gibt es auf den >> Seiten der Kreisjugendpflege.

