Erhöhung zum 1. Januar 2026 / keine Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss

Am 1. Januar 2026 steigen die Beträge des Mindestunterhalts in allen Altersstufen und die Höhe des Kindergelds jeweils um 4 Euro. Für die Unterhaltsvorschussleistung 2026 ergibt sich rechnerisch keine Änderung der Leistungshöhe gegenüber 2025.

Mindestunterhalt nach MinUhV
ab 01.01.2026
Kindergeld
ab 01.01.2026
Unterhalts-vorschuss
0–5 Jahre 486,00 Euro 259,00 Euro 227,00 Euro
6–11 Jahre 558,00 Euro 259,00 Euro 299,00 Euro
12–17 Jahre 653,00 Euro 259,00 Euro 394,00 Euro

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss gibt es an anderer Stelle auf der Website des Landkreises.

Rückfragen können auch per E-Mail oder per Telefon unter 04401 927-424 an unsere Fachleute herangetragen werden.

Ein Sparschwein in Blau und Grün wird von einer Kinderhand mit zwei Zwei-Euro-Stücken befüllt.

Foto: Landkreis/KI-generiert

Um jeweils vier Euro steigen zum neuen Jahr der Mindestunterhalt und das Kindergeld.